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V wie Verfassung

Über die Neugliederung der vielen Verträge der Gemeinschaft

In immer kürzeren Abständen schreibt die Gemeinschaft ihre Verträge um. Während zwischen den Römischen Verträgen, in denen 1957 die Zusammenarbeit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geregelt wurde, und der Europäischen Akte von 1986 immerhin 29 Jahre vergingen, kam schon sechs Jahre später der Maastricht-Vertrag, der die Voraussetzungen für die Europäische Union und die Einführung des Euros schaffte.

Fünf Jahre später wurden im Vertrag von Amsterdam weitere Politikbereiche vergemeinschaftet. Kein Wunder, dass nur drei Jahre später, im Dezember 2000, den Regierungschefs der rechte Elan fehlte, schon wieder ein umfassendes Reformwerk zu beschließen. So brachte der Vertrag von Nizza zwar einen neuen Text, aber inhaltlich wenig Fortschritt.

Der Konvent soll nun klären, wie die Verträge vereinfacht und für den Bürger lesbarer gemacht werden können. Er soll sich ferner über die Frage Gedanken machen, ob es nicht eine gute Idee wäre, die Grundlagen der Gemeinschaft in einem eigenen Verfassungstext zusammenzufassen, den die EU-Mitglieder nur einstimmig ändern können. Auch die Grundrechtecharta könnte hier Eingang finden.

Die eher technischen Fragen kämen dann in einen gesonderten Vertrag, der mit qualifizierter Mehrheit geändert werden könnte.

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