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Frühes Frohlocken wegen Leuna

Generalbundesanwalt Nehm sieht nach Prüfung der Schweizer Akten keine Hinweise auf Schmiergeldzahlungen beim Verkauf der Leuna-Werke. Ausschussvorsitzender Neumann: Keine Überraschung. Weitere Ermittlungen bleiben abzuwarten

aus Berlin SEVERIN WEILAND

Für die CDU war es ein Freudentag. „Jämmerlich gescheitert“ seien die Angriffe von Rot-Grün gegen die frühere Bundesregierung, kommentierte gestern der Obmann im CDU-Spendenausschuss, Andreas Schmidt, die jüngste Mitteilung des Generalbundesanwalts. Darin hält Kay Nehm fest: die Akten der Schweizer Ermittlungsbehörden über den Verkauf der Leuna-Werke lieferten keine „Anhaltspunkte“, dass „deutsche Politiker in strafrechtlich relevanter Weise Zahlungen von Elf Aquitaine erhalten haben.“

Eine Feststellung, der der Ausschussvorsitzende Volker Neumann (SPD) gestern im taz-Gespräch zustimmte, die ihn aber auch nicht überraschte. Der Ausschuss habe nie erwartet, dass sich aus den Genfer Akten „Hinweise für direkte Zahlungen an Helmut Kohl oder seine Minister ergeben würden“. Für Neumann bleiben trotzdem offene Punkte: abzuwarten blieben die Ermittlungen wegen Leuna in Frankreich und Liechtenstein. Der Vorwurf der Bestechung „ist also auch durch Nehms Bericht nicht widerlegt.“ Nehm hatte festgehalten: „Gegenstand, Umfang und Ergebnis der (. . .) Prüfung wurden allein durch die Auswertung der Genfer Ermittlungsakten bestimmt.“

Beim Verkauf der DDR-Raffinerie und der Minol-Tankstellen 1992 an Elf Aquitaine sollen rund 41 Mio. Euro (80 Millionen Mark) Schmiergelder gezahlt worden sein. Nach Angaben Nehms sind beim Kauf „Gelder an zwei namentlich genannte, von Verfahrensbeteiligten als deutsche Politiker bezeichnete Personen geflossen“. Eine strafrechtliche Relevanz, so Nehm aber einschränkend, sei „insoweit aber nicht erkennbar“. Dabei soll es sich um den früheren FDP-Wirtschaftsminister Hans Friderichs und die einstige CDU-Verteidigungsstaatssekretärin Agnes Hürland-Büning handeln. Beide waren zum Zeitpunkt der Zahlungen aus der Politik ausgeschieden und als Lobbyisten für Elf Aquitaine tätig.

Laut Nehm waren beim Leuna-Kauf Millionensummen auf Konten teilweise mehrfach hin und her bewegt worden – zum Teil an die eigentlichen Provisionsempfänger, zum Teil über „Durchgangsstationen“. In einem Fall, den der Generalbundesanwalt offen ließ, soll sich „ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens“ wegen Untreue strafbar gemacht haben. Die zuständige Staatsanwaltschaft werde den „strafprozessualen Anfangsverdacht zu prüfen haben.“

Helmut Kohl fühlt sich unterdessen durch Nehms Bericht entlastet. „Endlich“, so sein Sprecher, „ist die Wahrheit für jedermann offenbar geworden: Bundeskanzler a.D. Dr. Helmut Kohl und die Mitglieder seiner Bundesregierung waren und sind nicht bestechlich.“

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