Einmal im Leben

■ Bauabzugssteuer sorgt für Formalkram

Im Januar 2002 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Privatleuten und dem Baugewerbe noch Verdruss machen könnte: Die Bauabzugssteuer. Sie macht nicht nur bauwillige Unternehmer, sondern auch so manchen Vermieter zu „Steuereintreibern“ fürs Finanzamt. Das Gesetz soll die Schwarzarbeit am Bau eindämmen.

Ab sofort dürfen Rechnungen für Bauleistungen nur noch zu 85 Prozent bezahlt werden. Der Bauherr muss sich selbst darum kümmern, die neue Steuer von 15 Prozent herauszurechnen und direkt ans Finanzamt der Handwerkerfirma zu überweisen.

Grundsätzlich gilt zwar: Wer sein Privathaus umbauen oder renovieren lässt, hat mit der Neuerung nichts zu tun. Auch Immobilienbesitzer, die „nur“ ein oder zwei Appartments vermieten, sind fein raus. Nicht in der Ausnahmeregelung berücksichtigt sind dagegen Vermieter von möblierten Zimmern, von Garagen oder Stellplätzen. Oder etwa Freiberufler, die ihr Haus überwiegend gewerblich nutzen.

Ob damit tatsächlich Schwarzarbeit bekämpft wird, wird jedoch jetzt schon angezweifelt. Im Gegenteil: So mancher Experte befürchtet ein Mehr an Schwarzarbeit, weil private Auftraggeber möglicherweise lieber ohne Rechnung umbauen ließen statt sich mit lästigem Formularkram abzuplagen. AP