: Kati Witts Akten privat
Berliner Verwaltungsgericht untersagt Birthler-Behörde die Herausgabe von Witts Stasi-Akten an Journalisten
BERLIN ap ■ Nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts bleiben die Stasi-Akten über die Eiskunstläuferin Katharina Witt vorerst unter Verschluss. Das Gericht untersagte damit der Akten-Beauftragten Marianne Birthler am Montag, die Geheimdienst-Unterlagen über die Sportlerin an Wissenschaftler und Journalisten herauszugeben. In einem ähnlichen Verfahren waren bereits im Juli 2001 die Akten über Altkanzler Helmut Kohl gesperrt worden. Birthler hatte das Urteil angefochten, im März verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über den Fall. Witt hatte bereits im Mai 2001 gegen die Herausgabe von 1.354 Aktenseiten an einen Journalisten geklagt. Im Dezember teilte die Behörde Witt allerdings mit, zumindest jene 181 Seiten freigeben zu wollen, in denen die Eiskunstläuferin nicht als Opfer, sondern als „Begünstigte“ der Stasi vorkomme. Es müsse nun „jede einzelne Information“ daraufhin geprüft werden, ob Witt „Begünstigte“ der Stasi gewesen sei. Weil dergleichen im Eilverfahren nicht möglich sei, werden die Unterlagen bis zu einem abschließenden Urteil zurückgehalten.
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