Wie geht’s weiter?

Blamage droht

Zunächst wird die NPD wohl einige Wochen Zeit für eine Stellungnahme erhalten. Spannend ist dann vor allem die Frage, ob das Gericht die bereits beschlossene Eröffnung des Verfahrens zurücknimmt und neu in die Beratungen einsteigt. Hierzu gäbe es zwei mögliche Begründungen. Einerseits könnte das Gericht auf die neue Sachlage nach Bekanntwerden der V-Mann-Verwicklungen verweisen – was freilich einer Blamage für die Antragsteller gleichkäme. Es würde dann erneut prüfen, ob die Verbotsanträge „unzulässig oder nicht hinreichend begründet“ sind. Um diese Bloßstellung zu mildern, könnte Karlsruhe aber auch zu einem Trick greifen. Der Eröffnungsbeschluss würde dann nach dem altersbedingten Ausscheiden von Jutta Limbach Ende März aus formalen Gründen wiederholt, um Limbachs Nachfolgerin die Mitwirkung am Verfahren zu erlauben. Begründet werden könnte dies damit, dass 2003 auch die Amtszeit des Richters Bertold Sommer endet und neue Richter „nach Beginn der Beratung einer Sache“ nicht ins Verfahren einsteigen können. Mit nur sechs Richtern wäre der Senat jedoch an der Untergrenze seiner Beschlussfähigkeit und jede Erkrankung eines Richters würde das Verfahren scheitern lassen. CHRISTIAN RATH