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EU-Beitritt trotz Dekrete

Im Streit um die Benes-Dekrete sieht sich die tschechische Regierung mit dem EU-Recht auf einer Linie

PRAG dpa ■ Die umstrittenen Benes-Dekrete bezüglich der Vertreibung der Deutschen verstoßen nach Angaben des tschechischen Außenministeriums nicht gegen EU-Recht und sind demzufolge kein Hindernis beim angestrebten EU-Beitritt Tschechiens.

Zu diesem Ergebnis sei eine vom Prager Außenamt in Auftrag gegebene Analyse der tschechoslowakischen Nachkriegsverordnungen gekommen, sagte gestern der stellvertretende Außenminister Pavel Telicka. Sie basiere darauf, dass der Rechtsbestand der EU keine rückwirkende Konsequenz habe, erläuterte gestern ein Mitarbeiter von Telicka dessen Äußerungen. Aus diesem Grund stünden die Benes-Dekrete nicht im Widerspruch zum EU-Recht, da sie innerhalb der tschechischen Rechtsordnung nicht mehr angewendet werden könnten, sagte Abteilungsleiter Petr Jezek. Neben dem Prager Außenministerium will auch das Europaparlament eine Analyse der CSR-Nachkriegsverordnungen anfertigen lassen.

Die Deutsch-Tschechische Historikerkommission forderte gestern im Streit um die Dekrete eine „Rückbesinnung auf Tatsachen“. In der Politik sollten bei der Behandlung empfindlicher Gegenstände wie des deutsch-tschechischen Verhältnisses die Worte sorgfältig abgewogen werden, hieß es in einer in Prag verbreiteten Erklärung des Gremiums. Die Kommission erinnerte daran, dass „die grundlegenden Fakten“, die die unmittelbare Nachkriegszeit bestimmt hätten, die Verbrechen des Nationalsozialismus gewesen seien.

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