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Strafe wegen Rabatt

Gericht wirft C & A erneut unlauteren Wettbwerb vor. Das Unternehmen muss eine Million Euro zahlen

DÜSSELDORF dpa ■ Die Bekleidungskette C & A muss für ihre publikumswirksame Rabattaktion bei Einführung des Eurobargelds eine Million Euro Strafe zahlen. C & A hatte in der ersten Januarwoche auf alle Waren 20 Prozent Rabatt für Kartenzahler ausgelobt. Als Wettbewerbshüter dagegen eine einstweilige Verfügung erwirkten, weitete das Unternehmen die Aktion auf alle Kunden aus.

Die Wettbewerbsschützer als Antragsteller sahen im Verhalten von C & A einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch „sittenwidriges, übertriebenes Anlocken von Kunden“. Ein Anwalt der Antragsteller sagte in der Verhandlung: „Die Hütte war voll, die Leute haben gekauft und die Mitbewerber haben alt ausgesehen.“

Das Düsseldorfer Landgericht gab den Antragsstellern Recht: Auch nach dem Fall des Rabattgesetzes sei die Aktion in den bundesweit 184 C & A-Filialen wettbewerbswidrig gewesen, sagte der vorsitzende Richter Horst Butz gestern. Es habe sich um einen verbotenen Sonderverkauf gehandelt. C & A habe zudem mindestens eine einstweilige Verfügung des Gerichts bewusst ignoriert. Die Ordnungsgelder seien mit 1 Million Euro so hoch ausgefallen, damit sich Verstöße gegen gerichtliche Verbote wie dieses nicht lohnten. Die Bekleidungskette habe mit der Aktion ein Umsatzplus von 172 Prozent erzielt.

Ein C & A-Sprecher nannte dies eine „Fantasiezahl“. Man habe den Kunden den Rabatt versprochen und die Aktion deswegen nicht einfach absagen können. „Der Januar war ein schwerer Monat für uns“, hieß es. Die Umsätze seien erst gestiegen, als eine öffentliche Diskussion über die Rabattaktion entbrannt sei. C & A hatte die Aktion mit „der historisch einmaligen Situation der Währungsumstellung“ gerechtfertigt. Mit dem Rabatt habe man der befürchteten Kaufzurückhaltung entgegentreten wollen. Auch wollte man verhindern, dass die C & A- Filialen zu „Wechselstuben der Nation“ umfunktioniert würden.

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