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Gericht urteilt über Teltowkanal

Das Bundesverwaltungsgericht will heute über die Klage Berlins gegen ein Verkehrsprojekt Deutsche Einheit des Bundes entscheiden. Geklärt werden solle, ob der Teltowkanal wie geplant ausgebaut werden kann, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit. Das Land Berlin wollte den Planfeststellungsbeschluss der Bundeswasserstraßenverwaltung nicht hinnehmen, da sich die Bundesbehörde über die fehlende Zustimmung des Landes hinweggesetzt habe. Berlin lehnt den Ausbau als überflüssig ab. Der Teltowkanal soll nach den Plänen auf einer Länge von etwa sieben Kilometern zwischen dem Hafen Mariendorf und dem Britzer Kreuz so verbreitert und vertieft werden, dass er für Großmotoren-Schiffe passierbar wird. Berlin führt ins Feld, dass der Bau Belange der Landeskultur und der Wasserwirtschaft berühre. Entgegen dem Berliner Entwicklungskonzept müsste dann auch der Osthafen zugunsten des Westhafens aufgegeben werden. Sollte das Bundesverwaltungsgericht der Klage stattgeben, wäre dem Ausbau die Rechtsgrundlage entzogen. DPA

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