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Einigung über Parteiengesetz

BERLIN dpa/taz ■ Alle Parteien mit Ausnahme der PDS haben sich gestern auf ein neues Parteiengesetz verständigt. Mit dem Gesetz, das an diesem Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll, werden die Vorschriften für den Umgang der Parteien mit öffentlichen Geldern und Spenden deutlich verschärft. Illegale Spendenpraktiken von Parteien sollen vom 1. Juli an mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren oder hohen Geldstrafen geahndet werden können. Barspenden sind künftig nur noch bis zu einer Höhe von 1.000 Euro erlaubt. Als Konsequenz aus den Parteispendenaffären „wird erstmals eine Strafvorschrift eingeführt, damit einzelne Parteimitglieder, die die Vorschriften über die öffentliche Rechnungslegung einer politischen Partei umgehen und damit einen unrichtigen Rechenschaftsbericht“ beim Bundestagspräsidenten einreichen, „strafrechtlich angemessen zur Verantwortung gezogen werden können“, heißt es im Entwurf.

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