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EuGH prüft Wehrpflicht

Jurastudent will mit Europarecht dem Wehrdienst entgehen. Bundesregierung hält EuGH für unzuständig

BERLIN taz ■ Der juristische Streit um die Wehrpflicht beschäftigt jetzt den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Europarichter verhandeln seit gestern, ob die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer gegen EU-Recht verstößt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte dem EuGH die Frage vorgelegt, nachdem der 19-jährige Konstanzer Jurastudent Alexander Dory gegen seine Einberufung geklagt hatte.

Ende 1999 hatte der EuGH die freiwillige Bundeswehr-Laufbahn für Frauen durchgesetzt. Die EU-Richter stellten damals fest, dass militärische Belange nicht von vornherein die Anwendung von EU-Recht ausschließen. Auf dieses Urteil beruft sich nun auch Dory. Die einseitige Wehrpflicht verstoße gegen den EU-Gleichheitsgrundsatz. Außerdem sei der berufliche Aufstieg von Männern behindert.

Die Bundesregierung, unterstützt von Frankreich, Finnland und der EU-Kommission, hielt gestern dagegen. Die Einrichtung einer Wehrpflicht sei in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten verblieben und nicht an EU-Recht zu messen. Schließlich gelte der EU-Gleichheitssatz nur für Maßnahmen der EU-Organe. Die EU-Gleichstellungslinie erfasse nur normale Beschäftigungsverhältnisse, zu denen der Wehrdienst nicht gehöre. Das Urteil wird Ende des Jahres erwartet.

CHRISTIAN RATH

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