Festnahme vor der Gerichtstür

Die vietnamesischen Banden waren nie selbst Händler, sie erpressten allein Schutzgeld. Wegen der geringen Integration der Mafiosi gingen sie der Polizei schnell ins Netz

Den Kämpfen um die Vormachtstellung im Abkassieren von Zigarettenverkäufern wurden zwischen 1992 und 1996 allein in Berlin 39 Morde und 31 versuchte Morde zugeschrieben. Ende 1996 kam es zu wesentlichen Erfolgen bei den polizeilichen Ermittlungen. Die wichtigsten Bandenchefs, soweit sie nicht Mordopfer waren, konnten festgenommen werden.

Die Zigarettenmafiagruppen „Ngoc Thien“, „Quang Binh“, „Nghi Xuan“ und „Thanh Chuong“ kümmerten sich entgegen weit verbreiteten Meinungen jedoch nicht um Einfuhr und Vertrieb der unverzollten Zigaretten. Sie waren reine Trittbrettfahrer, die die Verkäufer der schwarzen Rauchware um Schutzgelder erpressen.

Dabei kam ihnen zugute, dass die sich die Zigarettenverkäufer wegen ihres illegalen Status nicht an die Polizei wenden können. Zigarettenverkäufer sind in der Regel abgelehnte vietnamesische Asylbewerber, die von Vietnam nicht zurückgenommen werden und in Deutschland keiner legalen Arbeit nachgehen dürfen.

Die Banden waren reine Männerbünde, deren Angehörige aus derselben vietnamesischen Provinz, oft sogar aus denselben oder benachbarten Dörfern stammten. Der Zusammenhalt der zumeist recht jungen Männer wurde durch gemeinsame Saufgelage gekittet. Bemerkenswert ist, dass es den an Lebensjahren jungen Bandenmitgliedern gelang, sich bei den häufig älteren Zigarettenverkäufern Gehorsam zu verschaffen. Das ist ein Bruch mit dem konfuzianistischen Prinzip, den Älteren zu achten.

In die deutsche Gesellschaft waren die Mafiabanden so gut wie nicht integriert und agierten deshalb recht blauäugig. Das kam der Polizei zugute. Die Führungsriege der Nghi-Xuan-Bande wurde beispielsweise vor dem Gebäude des Berliner Landgerichtes festgenommen. Die Männer hatten dort auf eine Frau gewartet, die sie wochenlang als Geisel festgehalten und zu sexuellen Dienstleistungen genötigt hatten. Um eine Fahndung nach ihrer Geisel zu verhindern, sollte die Frau einer Vorladung vor das Landgericht als Angeklagte wegen Kaufhausdiebstahls nachkommen.

Die Geiselnehmer wollten sie jedoch während der Verhandlung unter Kontrolle haben. Was sie nicht wussten: Ohne Pass kamen sie nicht in das Landgericht hinein. Die Geisel hatte sich hilfesuchend an den Richter gewandt, der die Polizei verständigte. Die nahm die völlig überraschten Bandenchefs dann vor der Gerichtstür fest. MARINA MAI