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Kein Ohr für Kläger

■ Gericht genehmigt Fusion der Schwerhörigen- mit der Gehörlosenschule

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat gestern entschieden, dass die Schule für Schwerhörige und die Samuel-Heinicke-Schule für Gehörlose zusammengelegt werden dürfen. Damit ist juristisch abgesegnet, was die Schulbehörde vor etwa zwei Jahren beschlossen hatte. Eltern von schwerhörigen Kindern hatten die Fusion heftig bekämpft.

Die Behörde hatte die Zusammenlegung beschlossen, weil es immer weniger gehörlose Kinder gibt und deshalb die Anmeldezahlen rückläufig waren. Doch während die Schule für Gehörlose maßgeblich mit der Gebärdensprache arbeitet, konzentriert sich die Schule für Schwerhörige darauf, dass die Kinder hören und sprechen lernen.

Ein oft sehr mühsamer Weg, von dem die Eltern fürchten, dass ihre Kinder ihn nicht gehen, wenn nebenan andere Kinder gebärden. Sie hatten die Zusammenlegung stets als Chancenverlust gesehen. Denn in einigen Fächern ist auch an gemeinsamen Unterricht gedacht, beispielsweise in Sport und Kunst.

Das OVG hat nun die Bedenken der Kläger zurückgewiesen und befindet, „dass mit der Neuorganisation die gesetzlich garantierten Förderschwerpunkte für gehörlose und schwerhörige Kinder nicht unzulässig miteinander verschmolzen werden“, weil nach dem Konzept der Behörde beide Methoden in unterschiedlichen Abteilungen erhalten bleiben sollten. Wegen des grundsätzlich unterschiedlichen Unterrichts in den verschiedenen Abteilungen sei eine Beeinträchtigung der hörgeschädigten Schüler nicht zu befürchten.

Die Eltern wollen trotzdem nicht aufgeben und beraten ihr weiteres Vorgehen. Schon jetzt sind die Schulen formal fusioniert, arbeiten jedoch noch an ihren jeweiligen Standorten in Hamm und in der Innenstadt. san

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