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Den Staat am Bau beteiligen

Zulagen und zinsgünstige Kredite für Immobilienkäufer gibt es von den Bausparkassen. Auch das Guthaben aus der Riester-Rente kann man zur Baufinanzierung nutzen

Eine Baufinanzierung nach Maß orientiert sich an zwei Zielen: Erstens sollte die monatliche Belastung überschaubar werden, damit der Eigentümer seinen gewohnten Lebensstandard ohne dauerhaft größere Abstriche erhalten kann. Und zweitens gilt es, das Haus oder die Wohnung rechtzeitig vor dem Eintritt in den Ruhestand zu entschulden. Um beide Ziele zu erreichen, müssten die Zinsbelastungen möglichst gering gehalten und die staatlichen Fördermittel und Steuervorteile optimal ausgeschöpft werden, rät die Deutsche Bausparkasse Badenia.

Wer gezielt Wohnvorsorge betreiben möchte, sollte sowohl einen Bausparvertrag als auch ein Riester-Renten-Produkt – etwa eine private Rentenversicherung – abschließen. Mit dem Bausparvertrag sichert sich der angehende Häuslebauer die staatliche Wohnungsbauprämie und gegebenenfalls die zehnprozentige Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen. Vor allem aber erhält der Bausparer bei Zuteilungsreife eines Vertrages ein zinsgünstiges Darlehen.

Darüber hinaus können aus den im Rahmen der Riester-Rente angesparten Guthaben 10.000 bis 50.000 Euro entnommen und zum Kauf der eigenen Wände verwendet werden, ohne dass die staatliche Förderung dadurch entfällt. Der Immobilienkäufer muss den Betrag bis zum 65. Lebensjahr zwar wieder zurückzahlen, dennoch bringt ihm dieses so genannte Entnahmemodell einen Zinsvorteil.

Außerdem empfiehlt es sich zu prüfen, inwieweit ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden kann. Voraussetzung ist lediglich, dass die Immobilie vom Eigentümer selbst genutzt wird. Die KfW gewährt Darlehen in Höhe von 30 Prozent der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro.

Schließlich unterstützen auch die Bundesländer den Immobilienerwerb mit verschiedenen Förderprogrammen. Die jedoch fallen von Land zu Land unterschiedlich aus, sodass man sich bei der Stadtverwaltung oder in den Landratsämtern informieren sollte. EWALD FACKLER

Siehe auch Meldung: „Baufinanzen“

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