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Therapieresistent

Mehrfach-Vergewaltiger erneut wegen sexuellen Übergriffs zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt

Vor einem Jahr sorgten die beiden Vergewaltigungen auf dem Gelände des Klinikums Nord für Schlagzeilen: Es entflammte eine heftige Kontroverse um Lockerungen im Maßregelvollzug der forensischen Psychatrie, in deren Verlauf der leitende Professor seinen Hut nehmen musste . Gestern wurde nun der einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter Andreas P. (34) fast unspektakulär zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Vom Vorwurf der Vergewaltigung rückte das Gericht im Fall Kerstin W. (34) ab und befand nur auf „sexuelle Misshandlung einer widerstandsunfähigen Person“. Das Verfahren im Komplex Patricia B. (14) wurde eingestellt, weil B. nicht zum Prozess erschien.

„Das Opfer war zur Tatzeit wegen starker Tabletten hilf- und wehrlos“, begründet Kai-Volker Öhlrich das Urteil und folgt damit der Version der Anklägerin. Zwar habe P. bei der neuerlichen Tat nicht mehr den „sexuell sadistischen Drang“ wie bei den Vergewaltigungen vor zehn Jahren gehabt, „die Tat beruht aber auf der selben Wurzel“. Er habe die Depression seines Opfers erkannt und für seine sexuellen Handlungen genutzt. „Die Zeugin war Ihnen widerstandslos ausgeliefert.“

Nebenklage-Anwältin Karin Prasetyo hatte indes auf die höchstrichterliche Rechtssprechung verwiesen, dass P. auch wegen Vergewaltigung verurteilt werden kann. „Denn auch verbale Gewalt kann manche Frau sprach- und widerstandslos machen.“

Das Gericht ordnete keine neue Sicherungsverwahrung an, da die alte aus der Vorverurteilung noch in Kraft sei. Der Psychatrische Gutachter Michael Krauß hatte P. vor dem Urteil attestiert: „Es besteht weiter eine schwere Persönlichkeitsstörung.“

Zwar sei in den 10 Jahren Therapie die narzisstisch-sadomasochistischen und paranoiden Züge abgebaut worden, dennoch habe sich sein Frauenbild und die „Macht-Ohmachtproblematik“ als „therapieresistent“ erwiesen. KAI VON APPEN

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