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Flüchtlinge sollen in die Platte

Sozialverwaltung plant, Wohnungen für Asylbewerber anzumieten, und verhandelt bereits mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen. Kritik vom Flüchtlingsrat und der PDS im Bundestag: Flüchtlinge sollen selbstständig mieten dürfen

von MARINA MAI

Die Sozialverwaltung plant, Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge in Zukunft in leer stehenden Plattenbauten in den Ostbezirken unterzubringen. Diese sollen vom Amt angemietet und den Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden. So steht es in einer Vorlage der Sozialverwaltung für den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses, die der taz vorliegt.

Damit will die Verwaltung der PDS-Senatorin Heidi Knake-Werner einen Abgeordnetenhausbeschluss umsetzen, der noch im vergangenen Jahr unter der großen Koalition gefasst wurde. Auf Initiative der PDS und gegen den Widerstand der CDU-Hardliner beschloss das Parlament damals, Flüchtlinge möglichst in Wohnungen statt in teuren Wohnheimen unterzubringen, um damit Kosten zu sparen. Das steht auch im Koalitionsvertrag. PDS, SPD und auch die Grünen hatten allerdings auch einen humanitären Gesichtspunkt im Auge. Die Exsozialsenatorin Beate Hübner (CDU) hatte seinerzeit die flächendeckende Wohnheimunterbringung eingeführt, um Flüchtlinge vom Standort Berlin abzuschrecken.

Die Parlamentsvorlage, die Staatssekretärin Petra Leuschner (PDS) unterschrieben hat, atmet noch den Geist der Abschreckung. Dem Papier zufolge wäre es mit dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht zu vereinbaren, wenn Flüchtlinge selbstständig Wohnungen anmieten, abgesehen von besonderen Einzelfällen. Außerdem hätte diese Personengruppe trotz des hohen Wohnungsleerstandes Probleme, eine Wohnung zu finden. Das „geschützte Marktsegment“, mit dem die Sozialämter deutschen Sozialhilfeempfängern oder ehemaligen Strafgefangenen eine Wohnung vermitteln und sich gegenüber dem Vermieter für die Mietzahlung verbürgen, komme für Asylbewerber nicht infrage, weil bei diesem Programm „die soziale Integration der Klientel im Vordergrund steht“ und „dauerhaftes Wohnen“ angestrebt sei. Beides treffe, so Leuschner, auf Flüchtlinge nicht zu.

Wie Leuschner kürzlich dem Flüchtlingsrat erläuterte, seien die Absprachen mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen weit gediehen und würden von der Stadtentwicklungsverwaltung mitgetragen. Diese hätte angeregt, die nicht ausgelasteten „städtischen Wohnungsunternehmen über die reine Vermietungsleistung hinaus in Anspruch zu nehmen und mit verschiedenen Betreiberaufgaben zu betrauen“. Die Wohnungsunternehmen hätten „günstige Konditionen“ angeboten“. Anders als bei der Anmietung separater Wohnungen erhofft sich die Staatssekretärin von dem Modellprojekt eine bessere soziale Betreuung der Flüchtlinge.

Die Reaktion des Flüchtlingsrates fiel niederschmetternd aus. Wer aus dem Wohnheim in eine Wohnung ziehen wolle, so Uschi Jeske, der suche „ein normales Leben mit deutschen Nachbarn und deutschen Spielkameraden für die Kinder“. Soziale Betreuung müsse es nicht unbedingt in Wohnnähe geben. Georg Classen zufolge würde die Verwaltung mit diesem Projekt den Willen der Koalitionsvereinbarung in sein Gegenteil verwandeln. „Die städtischen Wohnungsgesellschaften, die sich oft weigern, Flüchtlinge in Wohnungen aufzunehmen, werden für diese Blockadehaltung noch belohnt. Hier wäre eher politisches Handeln in den Aufsichtsräten gefragt.“

Auch die PDS-Bundestagsfraktion, der die Sozialsenatorin bis vor wenigen Monaten angehörte, hat sich mit einem Gutachten gegen das Projekt gewandt. Darin wird die Auffassung widerlegt, es sei rechtswidrig, wenn Flüchtlinge selbstständig Wohnungen anmieten. Vielmehr liege es im politischen Ermessen der Verwaltung, dies zuzulassen.

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