Unions-Länder blockieren schnellere Verbraucherwarnung

Wann erfährt die Öffentlichkeit von verunreinigten Lebensmitteln? Rot-Grün will den Informationsfluss beschleunigen. Die Union will ein entsprechendes Gesetz scheitern lassen

BERLIN taz ■ Bei der Futtermittelaffäre in der Ökobranche geht es nicht nur um die Qualität der Produkte, sondern auch darum, wann und wie die Öffentlichkeit informiert wird. In diesem Punkt will die rot-grüne Bundesregierung mit dem Verbraucherinformationsgesetz einen Schritt vorankommen. Am Freitag steht es im Bundesrat zur Diskussion.

Trotz der neuesten Entwicklung bleiben jedoch wichtige Unions-Länder dabei, das Gesetz ablehnen zu wollen. „Wer meint, es hätte in diesem Fall etwas genützt, müsste das erst mal überzeugend darlegen“, sagte Christoph Spindler, Sprecher des bayerischen Gesundheitsministers Eberhard Sinner (CSU), gestern der taz.

Der Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesverbraucherministerin Renate Künst (Grüne) verpflichtet die staatliche Verwaltung, Informationen über Produkte und mögliche Gesundheitsgefährdungen herauszugeben. Besteht „ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit“, dürfen die Verwaltungen auch Namen nennen. Der bayerische Ministeriumssprecher Spindler argumentiert nun, von der Verunreinigung von Biogeflügel und dessen Eiern mit dem Pflanzenschutz Nitrofen hätten die Verbraucher im vorliegenden Fall gar nichts gewusst und deshalb die Behörden auch nicht fragen können.

Ein anderer Punkt des Künast-Entwurfs wäre im aktuellen Fall freilich trotzdem relevant gewesen. Denn Behörden soll es leichter gemacht werden, die Öffentlichkeit von sich aus zu informieren. Bisher darf die Verwaltung auf potenziell gefährliche Produkte nur dann hinweisen, wenn „Gefahr im Verzug“ ist, zum Beispiel die Vergiftung der Verbaucher durch manipulierte Konserven droht. Diese Schwelle setzt der Entwurf herab. Auch wenn wissenschaftliche „Unsicherheit“ über die Produktqualität besteht und eine Gefahr nur zu vermuten ist, kann ein Amt Warnungen geben. Demnach hätte das Bundesamt für Fleischforschung schon vor Wochen die Öffentlichkeit informieren sollen. Ob das tatsächlich eine Verbesserung im Sinne der Verbraucher ist, mag Christoph Spindler vom bayerischen Gesundheitsministerium jetzt nicht entscheiden. „Das werden zukünftige Gerichtsentscheidungen zeigen.“

Ein Grund, das Gesetz abzulehnen, sind angeblich höhere Kosten, die die CDU/CSU-Länder, darunter auch Baden-Württemberg und Sachsen, nicht tragen wollen. Seit den Landtagswahlen von Sachsen-Anhalt hat die Union im Bundesrat die Mehrheit. HANNES KOCH