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Promi-Anleger zur Kasse, bitte

Sollte der exklusive Immobilienfonds „Gardelegen“ der Bankgesellschaft Pleite gehen, müssen die Spezl zahlen

Was sind das nur für Zeiten? Der Bankgesellschaft Berlin sind jetzt noch nicht einmal mehr ihre exklusivsten Kunden sakrosankt. So teilte die Landesbank gestern auf Anfrage mit, man wird „im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Ansprüche aus geschlossenen Dahrlehensverträgen zu wahren wissen“. Schlimmer noch: „Dies gilt ausnahmslos für alle Gesellschafter am Fonds gleichermaßen.“ Das könnte heißen, dass am Ende selbst die Anleger exklusivster Immobilienfonds im Falle einer Pleite nicht auf ihre Unterstüzung hoffen zu brauchen. Dann ist Zahltag – aber umgekehrt.

So ein Fall könnte tatsächlich bald eintreten, denn dem Spezial-Immobilienfonds „Grundstücksgesellschaft Bad Freienwalde/Gardelegen GbR“ – besser bekannt als Gardelegen-Fonds – drohen die Insolvenz und die Versteigerung der Objekte. Das berichtete der Tagesspiegel in seiner gestrigen Ausgabe.

Demnach stehen zwei der im Skandalfonds enthaltenen Immobilien weitgehend leer. Die verbliebenen Pächter zahlen nicht mehr den vollen Preis, einige gar nichts mehr. Leider hat der Gardelegen-Fonds einen entscheidenden Nachteil für die Anleger: Die Gewinne hängen hier tatsächlich vom Vermietungserfolg ab.

Es gab andere Gründe, warum sich glücklich schätzen durfte, wer Ende 1995 in den von der Berliner Landesbank (LBB) aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds im Volumen von 42 Millionen investieren konnte; warum nicht Hinz und Kunz, sondern nur ausgesuchte Spezis: Banker, befreundete Banker, Manager, Politiker und gute Freunde ins Boot gehoben wurden. Zum Beispiel die äußerst lukrative 200-prozentige Steuergutschrift. Wer die Mindestsumme von 50.000 Mark investiert hatte, bekam über das Finanzamt das Doppelte zurück.

Wer denkt daran, dass so ein Fonds krachen könnte und man gar nachzahlen müsste? Die Anleger, die in die anderen großen, öffentlichen Immobilienfonds der Bankgesellschaft investiert haben, durften zwar weniger großzügig abschreiben. Ihnen kann dank garantierter Mieteinnahmen aber nichts passieren. Bei Einnahmeausfällen zahlen die Bank oder der Steuerzahler. Denn Letzterer wurde dank Risikoabschirmung des Landes am weniger lukrativen Teil des Immobilienfondsgeschäfts beteiligt – den Verlusten. Die Prominetenfonds wurden aber bei der Abschirmung mutwillig herausgehalten.

Deshalb sei eine Übernahme möglicher Verluste durch das Land Berlin ausgeschlossen, sagt die Grünen-Abgeordnete und Bankenkritikerin Barbara Oesterheld. Bei der beschlossenen Risikoabschirmung habe das Abgeordnetenhaus nur die allgemeinen Immobilienrisiken abgesichert. Dies bestätigte der taz gestern auch der PDS-Fraktionschef Harald Wolf.

Wenn das Land nicht zahlt, müssen also die Anleger bluten. Dabei hatte die Bank ihre exklusiven Kunden in der Vergangenheit schon besonders betreut. Als im Jahr 2000 einer der Hauptmieter der Immobilie in Konkurs ging und folglich auch die Mieteinnahmen dramatisch sanken, setzten die Anleger die bei der Banktochter IBG/Ibag angesiedelte Fondsverwaltung erfolgreich unter Druck. Wie die Berliner Zeitung bereits im März berichtete, haben die Immobiliendienstleistungstöchter der Bank, Bavaria und IBG, internen Unterlagen zufolge ohne jede rechtliche Verpflichtung, Leerstandsflächen angemietet und damit den überwiegenden Anteil des eigentlichen den Fondszeichnern obliegenden Vermietungsrisikos übernommen. So sozial können Banken sein. Seltsamerweise findet das die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht sozial. Sie ermittelt seit einigen Monaten gegen Manager der Banktochter. JAN ROSENKRANZ

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