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Pumpgun-Verbot kommt

Vermittlungsausschuss beschließt Verschärfung des Waffenrechts. Auch Gewalt im Bild wird sanktioniert

WEIMAR epd ■ Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich gestern in Berlin auf eine Verschärfung des Waffengesetzes in elf Punkten geeinigt. Das bestätigte der thüringische Ministerpräsident Bernhard Vogel dem Rundfunksender MDR eins Radio Thüringen. Laut Vogel wird unter anderem die Altersgrenze für Waffenerwerb und -besitz von 18 auf 21 Jahre angehoben. Pumpguns werden verboten. Der Bundestag soll die Einigung am Freitag, der Bundesrat am 21. Juni bestätigen.

Darüber hinaus haben sich die Justizminister der Länder auf ihrer Konferenz in Weimar einhellig für strengere Bestimmungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Gewaltdarstellungen in den Medien ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der Bluttat am Erfurter Gutenberg-Gymnasium sei der bisherige Paragraf 131 des Strafgesetzbuches „dringend novellierungsbedürftig“. Das betonte Thüringens Justizminister Andreas Birkmann (CDU) zum Abschluss der Beratungen.

Nach Auffassung der Justizminister müssten das Strafmaß für die Herstellung und Verbreitung von Gewalt verherrlichenden Medien erhöht und das so genannte Elternprivileg für deren Weitergabe eingeschränkt werden, so Birkmann. Zudem seien Gewaltszenen mit menschenähnlichen Fabelwesen künftig ebenso unter Strafandrohung zu stellen wie solche, in denen Gewalt gegen Menschen gezeigt wird. Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf für ein Strafrechtsänderungsgesetz werde in den Ländern unter diesen Aspekten „sorgfältig geprüft“, so Birkmann.

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