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Bewährung für Rostocker Pogromtäter

Urteil im Lichtenhagen-Prozess: Milde Strafen, weil Taten so lang her sind. Günstige Sozialprognose für Angeklagte

SCHWERIN dpa/taz ■ Zehn Jahre nach dem Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Rostock-Lichtenhagen ist gestern das vorläufig letzte Urteil gesprochen worden. Das Landgericht Schwerin verhängte gegen drei Täter Bewährungsstrafen zwischen 12 und 18 Monaten. Die drei Angeklagten wurden wegen Mordversuchs und schwerer Brandstiftung für schuldig befunden.

„Sie haben jeder mindestens einen Brandsatz Richtung Heim geworfen“, sagte der Vorsitzende Richter Horst Heydorn. Die Angeklagten hätten aber nicht zu den Haupttätern unter rund 400 Angreifern gehört, die 1992 unter dem Beifall tausender Schaulustiger Steine und Molotowcocktails gegen das von Vietnamesen bewohnte Haus warfen. In früheren Prozessen waren mehr als 40 Angreifer verurteilt worden; nur drei mussten Haftstrafen absitzen. Die zuletzt Angeklagten hätten sich bereitwillig in die Masse vor dem Heim eingereiht. „Sie wollten Furcht und Schrecken verbreiten“, sagte Heydorn. Dafür hätten sie auch die Gefährdung von Menschenleben in Kauf genommen.

Bei der Strafbemessung müsse jedoch die lange Zeit zwischen der Tat und dem Prozessbeginn Ende 2001 berücksichtigt werden, sagte Richter Heydorn, gegen den wegen des Vorwurfs der Prozessverschleppung ermittelt wird. Alle drei Männer seien zwar auch nach Lichtenhagen mehrfach straffällig geworden. Doch sehe das Gericht für alle eine „günstige Sozialprognose“.

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