: was bisher geschah
Mahler und die NPD
Im August 2000 gründet Horst Mahler als Reaktion auf die politische Diskussion um ein NPD-Verbot die Initiative „Für Deutschland – Ja zur NPD“. Im selben Monat wird er noch Parteimitglied.
Im Dezember 2000 beauftragt der NPD-Parteivorstand Horst Mahler sowie den NPD-Justiziar Günther Eisenecker mit der Vertretung der Partei im Karlsruher Verbotsverfahren.
In seinen Schriftsätzen an das Bundesverfassungsgericht äußert sich Mahler offensiv und vertritt zum Beispiel, die NPD habe ein Recht, „öffentlich zu erörtern, ob die eine oder andere Antwort, die die Nationalsozialisten gefunden haben, nicht in heutiger Zeit aufgenommen und fortgeführt werden sollte“.
Im Juni 2001 durchsucht die Berliner Staatsanwaltschaft die Kanzlei von Horst Mahler, gegen den Strafanzeigen wegen Volksverhetzung vorlagen. Die NPD bewertet die Aktion als Ausforschung ihrer Prozessstrategie. Auf Weisung des Bundesverfassungsgerichts müssen die beschlagnahmten Unterlagen zurückgegeben werden.
Im Januar 2002 setzt Karlsruhe die für Februar geplante mündliche Verhandlung über das Parteiverbot aus, als bekannt wird, dass sich die Verbotsanträge auch auf Aussagen von V-Leuten des Verfassungsschutzes stützen. Das Verfahren soll erst im Oktober mit einer Erörterung der V-Mann-Problematik fortgeführt werden.
Im Mai 2002 verweigert Bundestagspräsident Wolfgang Thierse der NPD die Auszahlung der staatlichen Parteienfinanzierung. Wieder beauftragt die NPD den Anwalt Horst Mahler mit einer Klage. Nachdem sich Karlsruhe für unzuständig erklärte, erhob Mahler Klage beim Berliner Verwaltungsgericht. CHRISTIAN RATH
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