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Länder für Jugendschutz

Bundesrat erschwert den Erwerb von Gewaltvideos und Tabakwaren. Zugleich schärferes Waffengesetz gebilligt

BERLIN epd/dpa/ap ■ Der Bundesrat hat gestern dem neuen Jugendschutzgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor Gewaltdarstellungen auf Videos und anderen Trägermedien geschützt werden. Außerdem wird die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren verboten.

Ebenfalls die Zustimmung des Bundesrats erhielt das nochmals verschärfte Waffenrecht. Das am 26. April vom Bundestag verabschiedete Gesetz war als Folge des Amoklaufes am Erfurter Gutenberg-Gymnasium in einem Vermittlungsverfahren ein weiteres Mal geändert geworden. Die Altersgrenze für den Waffenerwerb bei Sportschützen wurde auf 21 Jahre erhöht. Für Jäger wird sie auf 18 Jahre angehoben.

Künftig dürfen Zollfahnder Daten über Zeugen, Informanten, Kontakt- und Begleitpersonen auch an die Polizei weitergeben. Der Bundesrat billigte diesen Kompromiss des Vermittlungsausschusses. Das ursprüngliche Gesetz sah vor, dass personenbezogene Infos nur an andere Behörden der Zollfahndung, an Strafverfolgungsbehörden oder Strafgerichte übermittelt werden dürfen.

Der Bundesrat winkte auch die vom Bundestag beschlossene pauschale Aufhebung der NS-Unrechtsurteile gegen Homosexuelle und Deserteure durch. Die Regelung soll ein 1998 in Kraft getretenes Gesetz ergänzen. Dieses hatte für verurteilte Wehrmachtsdeserteure und Homosexuelle weiterhin eine Einzelfallprüfung verlangt.

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