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BHV: Anzeige gegen Beneken

Stadtverordnetenvorsteher soll datengeschützte Interna veröffentlicht haben. Einstweilige Verfügung gegen parlamentarischen Ausschuss beantragt

„Verletzung des Privatgeheimnisses“, „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ und „üble Nachrede“ – so lauten die Vorwürfe, die der Bremerhavener Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Rainer Mattern, dem Stadtverordnetenvorsteher Artur Beneken (SPD) macht. Jetzt hat Mattern Strafanzeige erstattet.

Der liegt vor allem ein Brief zugrunde, den Beneken am 15. Juli an die Fraktionsvorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung gerichtet hatte. Darin berichtet Beneken unter anderem von Ereignissen, die während eines Sanatoriumsaufenthalts des Amtsleiters Mattern stattgefunden hätten. Diese Informationen waren auch an die Presse weitergeleitet worden. Neben der Strafanzeige hat Mattern eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Bremen beantragt, dass der Sanatoriumsaufenthalt nicht in der öffentlichen Sitzung des am 31. Juli tagenden Ausschusses für Verfassung und Geschäftsordnung thematisiert werden darf. Dem Vernehmen nach sieht der Amtsleiter seine Privatsphäre gefährdet: Er befürchte, dass seine Krankenakten in der Öffentlichkeit diskutiert würden, hieß es. Er sei damit einverstanden, in einer vertraulichen Ausschuss-Sitzung, die bestehenden Fragen zu klären. Mattern hatte während des Sanatoriumsaufenthalts mehrfach mit der CDU-Fraktion telefoniert, deren Unterlagen er zu der Zeit prüfte: Über Zahl und Inhalt der Telefonate sind sich Mattern und Beneken offenbar nicht einig. Beneken glaubt, ein Dienstvergehen in Matterns Verhalten entdecken zu können.

Strafanzeige und einstweilige Verfügung kommen zu einem Zeitpunkt, als sich gerade abzeichnete, dass der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss am 31. Juli voraussichtlich die Aktenherausgabe an den U-Ausschuss beschließen wird. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Thomas Röwekamp (CDU), sieht seine Arbeit durch Matterns Anzeige aber nicht behindert: „Wir arbeiten fahrplanmäßig mit den Akten, die wir haben. Wenn nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft weitere Beweisbeschlüsse notwendig werden, können wir die immer noch ergänzen.“

ube

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