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Sextäter: Richter für kühlen Kopf

Der Schleswig-Holsteinische Richterverband hat nach der Vergewaltigung einer Frau durch einen aus der geschlossenen Psychiatrie entlassenen Sexualstraftäter vor „vorschnellen populistischen Schuldzuweisungen“ gewarnt. Zwar ließe sich viel Leid vermeiden, wenn man alle Sexualstraftäter lebenslang wegschließen würde, doch müsse sich die Justiz auch mit dem Freiheitsanspruch der Täter auseinander setzen.

Der Richterverband schloss sich der Auffassung des FDP-Fraktionsvorsitzenden im Kieler Landtag und Juristen Wolfgang Kubicki an. Dieser hatte erklärt, eine unter Umständen rechtlich gebotene Freilassung dürfe nicht dazu führen, dass der Sexualstraftäter sich selbst überlassen bleibe. Übergangsregelungen müssten es Betreuern, Therapeuten und Ärzten ermöglichen, den Freigelassenen unter Kontrolle zu behalten. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, sagte Kubicki.

Der Tatverdächtige war fast 30 Jahre in der geschlossenen Abteilung der Fachklinik Neustadt (Kreis Ostholstein) untergebracht. Gegen den Rat seiner Ärzte entlassen, hatte er am 25. Juli in Uetersen eine Frau vergewaltigt. Im vorigen Jahr hatten sich eine Anwältin aus Schleswig-Holstein und das Magazin Stern für eine Freilassung stark gemacht. Zwei Gutachter hatten für die Freilassung plädiert. Die Chefredaktion des Stern hatte sich nach der Tat „schockiert und entsetzt“ gezeigt. lno

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