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Betonbauer stoppt Mahnmalbau

Baubeginn für das Holocaust-Mahnmal ist offen, weil die Bauverwaltung eine Betonfirma nicht gut genug fand, die Stelen zu bauen. Vergabekammer sieht das anders und legt Einspruch ein. Nach Topographie liegt nun zweites Denkmalprojekt auf Eis

von ROLF LAUTENSCHLÄGER

Der Baubeginn des geplanten Holocaust-Mahnmals verzögert sich. Grund dafür ist die Entscheidung der Vergabekammer Berlin, die dem Einspruch eines Bauunternehmers Recht gegeben hat, der sich für die Gestaltung der 2.700 Betonstelen und Bepflasterung des Bodens bei der Bauverwaltung beworben hatte, aber abgelehnt wurde.

Nach Informationen der taz beruht der Beschluss der Kammer darauf, dass diese die Referenzen des Unternehmens als qualitativ ausreichend eingestuft hat, während die Behörde von Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) offenbar anderer Meinung war und die Firma gekippt hatte. Presseberichte hatten stattdessen gemeldet, die Bauverwaltung habe sich Fehler beim Bieterverfahren zuschulden kommen lassen, weil sie entgegen geltendem Gesetz es versäumt habe, den abgelehnten Bieter rechtzeitig über ihre Entscheidung zu informieren.

Sicher ist, dass der Einspruch des Unternehmens und die Kammer-Entscheidung, die offiziell nicht bestätigt wurde, den Termin für den Baubeginn des Mahnmals bis ins kommende Jahr verschieben wird. „Es wird auf jeden Fall Verzögerungen geben“, sagte Petra Roland, Sprecherin im Hause Strieder, denn die Klage blockiere den Baufortschritt. Damit besteht, neben der NS-Dokumentationsstätte Topographie des Terrors, auch für das zweite große Denkmalprojekt in Berlin ein Baustopp. Das 27 Millionen Euro teure Holocaust-Mahnmal von Peter Eisenman soll 2004 eröffnet werden.

Keine Angaben machte Roland zu dem Beschluss der Kammer, wies aber die Meldungen über Fehler ihrer Behörde zurück. „Die Verwaltung ist der Auffassung, sich bei dem Bieterverfahren korrekt verhalten zu haben.“ Aus „formal zwingenden Gründen“, so Roland, sei der nun klagende Bieter gekippt worden. Wenn die Vergabekammer dies anders sehe, müsse nun geprüft werden, welche Schritte weiter unternommen werden könnten.

Laut Bauverwaltung sollen Strieder und die Mahnmalstiftung nach einer „schnellen Lösung“ suchen, die gleichzeitig den „Schaden so gering wie möglich hält“. Genau dies aber werde kompliziert, war aus der Behörde zu vernehmen. Der juristische Weg – eine Klage des Landes gegen die Kammer-Entscheidung – könnte über ein halbes Jahr in Anspruch nehmen und sei zudem offen.

Eine zweite Variante wäre, das laufende Bieterverfahren noch einmal aufzurollen und den Betonbauer wieder mit einzubeziehen. Auch dies ziehe Terminverzögerungen nach sich. Schließlich könnte die Verwaltung das bisherige Verfahren abbrechen und ein neues Bieterverfahren in die Wege leiten, was ebenfalls viel Zeit kosten könnte. In der kommenden Woche, nach dem Urlaub, will Strieder über das weitere Procedere entscheiden.

Sybille Quack, Geschäftsführerin der Stiftung, wollte die Kammer-Entscheidung nicht kommentieren, bewertete den Einspruch des Unternehmens aber als fragwürdig. Zugleich sprach sie sich für „transparente Verfahren“ bei den kommenden Ausschreibungen und eine faire Vergabe aus. Die Entscheidungen dafür lägen jedoch in den Händen der Bauverwaltung, die vom Land, dem Bund und der Stiftung mit der Realisierung des Holocaust-Mahnmals beauftragt worden sei.

Zugleich zeigte sie sich enttäuscht, dass die Vergabe der Betonstelen nun aufgeschoben werden müsse. Dennoch, so Quack, müsse auch gesagt werden, dass das Denkmal für die ermordeten Juden Europas dadurch „insgesamt nicht gefährdet“ sei. In der nächsten Woche wird das Kuratorium die Konsequenzen für das Mahnmal beraten.

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