„TV-Duell“ ohne Westerwelle

Karlsruhe lehnt Klage des FDP-Vorsitzenden ab. Gleichbehandlung nicht erforderlich

FREIBURG taz ■ Guido Westerwelle muss draußen bleiben. Auch das Bundesverfassungsgericht lehnte seine Forderung nach Teilnahme am TV-Duell von Bundeskanzler Gerhard Schröder und Unions-Herausforderer Edmund Stoiber ab. Ein entsprechender Eilbeschluss aus Karlsruhe wurde gestern Nachmittag bekannt gemacht.

Die Parteien hätten nur Anspruch auf Gleichbehandlung bei „öffentlichen Leistungen“ wie etwa der Ausstrahlung von Werbespots zur Bundestagswahl. Das für den 8. September vorgesehene TV-Duell sei dagegen eine redaktionell gestaltete, von ARD und ZDF verantwortete Sendung, die nicht als Wahlwerbesendung qualifiziert werden könne.

Doch selbst wenn auch hier ein Anspruch auf Gleichbehandlung angenommen würde, könnte sich Westerwelle nicht in die Sendung einklagen, argumentierte das Gericht. Eingeladen seien nur „die beiden Politiker, die allein ernsthaft damit rechnen können, zum Bundeskanzler gewählt zu werden“.

Insgesamt habe die FDP auch genügend Darstellungsmöglichkeiten in den Medien. So sei die Partei in der bisherigen Wahlberichterstattung „ihrer Bedeutung gemäß“ berücksichtigt worden. Außerdem sei der FDP-Vorsitzende zur Diskussionsrunde „Die Favoriten“ am 17. September eingeladen. Westerwelle war zuvor bereits beim Verwaltungsgericht Köln und beim Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert.

FDP-Generalsekretärin Cornelia Pieper äußerte ihr Bedauern über die Entscheidung, die die Liberalen aber selbstverständlich respektierten. „Jetzt haben die Wähler das Wort“, erklärte Pieper.

CHRISTIAN RATH