Fondsanleger ist Unternehmer

Die meisten Windkraftparks in Deutschland werden über Anteile in geschlossenen Fonds finanziert. Das in Windkraft investierte Volumen liegt bei 3,1 Milliarden Euro

Deutschland ist weltweit führend im Ausbau der Windenergie. Der Auftrieb der Branche wird politisch forciert. Im April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft, in dem die Zahlung eines Mindestpreises für die Einspeisung von in Windkraftwerken produzierter Energie ins öffentliche Netz garantiert wird.

Ein großer Teil der Windkraftwerke in Deutschland wird über Anteile in geschlossenen Fonds finanziert. Das gesamte in Windkraft investierte Volumen liegt bei 3,1 Milliarden Euro. Die Fonds sammeln – wie andere geschlossene Fonds auch – Anlegergelder ein, um damit Windkraftwerke zu erstellen und zu betreiben. Der Anleger wird Mitunternehmer und ist damit voll an allen Gewinnen und Verlusten beteiligt. Gewinne werden aus den Erträgen für die ins Netz eingespeisten Stromleistungen erwirtschaftet und an die Geldgeber ausgeschüttet.

Vorteile dieser Anlage sind die durch die gesetzliche Garantie gesicherten und langfristig planbaren Erträge sowie erhebliche steuerliche Vergünstigungen: Verlustzuweisungen von 100 Prozent innerhalb eines oder zweier Jahre können vollständig steuerlich geltend gemacht werden und senken die Einkommensteuer. Windkraftanlagen sind daher für alle Privatleute interessant, deren Spitzensteuersatz deutlich jenseits der 40 Prozent liegt, besonders dann, wenn diese sich in einigen Jahren pensionieren lassen. Denn in den Anfangsjahren wirkt das Investment steuermindernd, während die Erträge im Rentenalter mit den entsprechend niedrigeren Steuersätzen steuerfrei vereinnahmt werden können.

Allerdings sollten steuerliche Argumente nicht ausschlaggebend für eine solche Investition sein. Denn auf der anderen Seite stehen erhebliche Risiken und Nachteile: Der Investor ist Mitunternehmer und haftet mit seinem gesamten eingesetzten Kapital. Geht das Unternehmen in Konkurs, ist auch seine Einlage verloren. Die Fonds haben sehr lange Laufzeiten von 15 bis 20 Jahren, ein früherer Ausstieg ist wegen des Fehlens eines Zweitmarkts unmöglich – es gibt in der Regel keinen Käufer für die Anteile – oder zumindest sehr schwierig. Und: Die Windkraft ist noch eine relativ neue Technologie, Reparaturkosten und Lebensdauer können nur geschätzt werden, Erfahrungswerte über lange Zeiträume gibt es nicht.

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) versucht mit einer eigens aufgelegten Broschüre zu mehr Transparenz bei Beteiligungsmöglichkeiten im Windkraftbereich beizutragen. Denn negative Schlagzeilen fallen, das weiß auch der Verband, auf die gesamte Branche zurück. In der Broschüre werden vier wesentliche Prüfkriterien genannt, die man bei einer Investition beachten sollte: Der wichtigste Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg eines Windparks ist das Windenergiepotenzial am Standort. Da schon kleine Abweichungen in der Windgeschwindigkeit zu großen Unterschieden im Ertrag führen können, legen seriöse Anbieter mindestens zwei unabhängige Gutachten von anerkannten Planungsbüros vor. Ein zweiter wichtiger Faktor für die Rentabilität eines Windkraftwerks sind die Kosten in der Investitionsphase. Diese Kosten werden ins Verhältnis zu den prognostizierten Erträgen gesetzt. Die Gesamtinvestitionskosten sollten nicht mehr als 0,72 Euro pro jährlich erwirtschaftete Kilowattstunde liegen. Das Gleiche gilt für die Kosten des laufenden Betriebs. Auch sie können mehr oder weniger große Anteile der Erträge „auffressen“ und damit empfindlich auf die Rentabilität drücken. Die Betriebskosten, so lautet deshalb die Faustregel des BWE, sollten 2,35 Cent pro Kilowattstunde nicht übersteigen. Last, but not least: Die Beteiligungsprospekte sollten von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft sein und den branchenspezifischen Standards entsprechen. Diese Prospektbeurteilung gibt solide Hinweise auf die Seriosität des Angebots, allerdings nicht unbedingt auf seine wirtschaftliche Rentabilität, und kann bei dem Fondsinitiator angefordert werden. BIRGIT BOSOLD

Die aktualisierte Fassung der BWE-Broschüre soll im Oktober erscheinen. Info: www.wind-energie.de/informationen/grundlagen/anlegerinfo.pdf