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Nachteilsausgleich für angestellte LehrerGEW diskutiert den Koschnick-Kompromiss

Das Zubrot mundet nicht so recht

Es war ein langes, zähes Ringen: Fast ein Jahr lang gingen Bremens über tausend angestellte LehrerInnen auf die Barrikaden, streikten sogar für ihr großes Ziel: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ lautete die Parole, mit der die Schulmeister dagegen protestierten, bis zu 500 Euro netto weniger als ihre verbeamteten KollegInnen zu verdienen. Sogar ein Balkan-erfahrener Schlichter musste eingeschaltet werden. Zumindest vorderhand scheinen sich die beiden Streithähne jetzt beruhigt zu haben. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) auf der einen und die Staatsräte von Senatskanzlei, Finanz- und Bildungsressort auf der anderen Seite haben sich auf Vorschlag des ehemaligen Bürgermeisters Hans Koschnick (SPD) in der Schlichtungskommission geeinigt, wie die angestellten LehrerInnen fürderhin zu bezahlen sind.

Die Empfehlung der Schlichtungskommission „zur Wiederherstellung des Schulfriedens“ sieht so aus: Verteilt über die nächsten fünf Jahre bekommen LehrerInnen, die nicht verbeamtet, sondern angestellt sind und die „bisher nicht an einem Vergütungsgruppenaufstieg teilgenommen haben“, außertarifliche Zulagen in Höhe von 8.400 Euro. Zwei Jahre lang gibt es eine monatliche Zulage von 200 Euro, ab dem dritten Jahr wird das Zubrot jährlich um 50 Euro gekürzt. Bis 2005 gilt die Regelung für Angestellte mit mindestens zwölf Bremer Berufsjahren, spätestens 2006 werden auch LehrerInnen darunter pekuniär bedacht.

Beide Seiten haben darüber hinaus bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder beantragt, künftig Tarifverhandlungen über die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen von angestellten Lehrkräften einzuführen. Ein bundesweiter Tarifvertrag würde dann die Bremer Regelung ablösen.

Bürgerschaftsfraktionen und Senat sagten mittlerweile zu, Koschnicks Empfehlung zu prüfen, auch LehrerInnen zwischen 45 und 49 Jahren die Verbeamtung anzubieten. Bildungssenator Willi Lemke (SPD) hatte sich bislang nicht bereit erklärt, angestellte LehrerInnen über 45 Jahre nachträglich zu verbeamten.

Die jetzt gefundene Regelung stellt jedoch nur eine Zwischenlösung dar, da die Finanzierungsfrage nach wie vor ungeklärt ist. Für den Nachteilsausgleich stellt der Senat jährlich 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Der Arbeitgebervorschlag, zur Gegenfinanzierung LehrerInnen unter 45 Jahren - für die Dauer von fünf Jahren - wöchentlich eine Pflichtstunde mehr auf‘s Auge zu drücken, wird von der GEW bislang kategorisch abgelehnt.

Die Tarifkommission der GEW brütete letzten Donnerstag mehrere Stunden lang über dem Koschnick-Kompromiss, fand sich aber „mehrheitlich nicht in der Lage, eine Empfehlung an die Mitgliedschaft auszusprechen“. Nun soll sich eine Mitgliederversammlung am 17. Oktober der Vorschläge annehmen, ehe die LehrerInnen in einer Urabstimmung darüber befinden werden.

GEW-Landesvorstandssprecher Jürgen Burger sieht noch „eine ganze Reihe Unwägbarkeiten“ und „Knackpunkte“, die von der Mitgliederversammlung diskutiert werden müssten: darunter die “sehr schnelle Abschmelzung“ der Zulage nach zwei Jahren und die „Refinanzierungsabsicht des Arbeitgebers“. Dass die GEW damit ihre Schwierigkeiten hat, weiß auch der Senat. Doch für Lemke-Sprecher Rainer Gausepohl liegt der Ball im Feld des Gegners: „Die GEW hat bislang keinen Gegenvorschlag gemacht.“ MARKUS JOX

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