piwik no script img

Kurden vor Gericht

22 Verhandlungstage im Bunkermordprozess: Zum Prozessauftakt kamen gestern wenige

Vor nur dünn besetzten Zuschauerbänken begann gestern der Revisionsprozess um den so genannten „Bunkermord“. Nur wenige Verwandte der drei Angeklagten waren ins Bremer Landgericht gekommen, wo sich drei Kurden wegen Mordes an Ayse Dizim (25) und Serif Alpsozman (24) erneut verantworten müssen, nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil vom April letzten Jahres teilweise aufgehoben hatte. Er hatte die Verurteilung wegen Totschlags und die damit verbundenen Haftstrafen von 13 und 15 Jahren als unzureichend gerügt (die taz berichtete).

Vor der fünften große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Eduard Scotland liegen nun rund 22 Verhandlungstage, bis im Januar voraussichtlich das Urteil fällt. Darüber, welche Teile des Verfahrens auf Grund des BGH-Urteils neu aufgerollt werden, verständigten sich gestern die Verfahrensbeteiligten. ede

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen