: Polizeieinsatz vor Gericht
Anklage wegen Widerstands: Psychotherapeut wollte Folteropfer vor Polizei schützen. Prozess zu Beginn vertagt
BERLIN dpa ■ Wegen fehlender Beweismittel ist der Prozess gegen Mitarbeiter der Beratungsstelle für Folteropfer, „Xenion“, zunächst vertagt worden. Vor einem Berliner Amtsgericht müssen sich seit gestern der Leiter der „Xenion“-Praxis und seine Sekretärin wegen Widerstands verantworten. Der Psychotherapeut soll im November 2000 Polizisten den Zutritt zur Praxis verweigert haben, als sie einen 17-jährigen Kurden festnehmen wollten. Der in der Türkei Verfolgte hatte sich derweil aus dem dritten Stock der Beratungsstelle gestürzt und schwer verletzt.
Die Richterin vertagte den Prozess, weil zunächst ein wichtiges Beweismittel aus der so genannten Ausländerakte des Kurden beschafft werden müsse. Die Verteidigung hatte erklärt, es habe seinerzeit keinen Haftbefehl gegeben, sodass der Polizeieinsatz rechtswidrig gewesen sei. Anwalt Rüdiger Jung ist optimistisch, dass der Prozess mit einem Freispruch endet.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen