: Urteil gegen C & A-Rabatt
DÜSSELDORF ap ■ Die Euro-Rabattaktion der Bekleidungskette C & A zum Jahresanfang war rechtswidrig. So entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht in zweiter Instanz. In der für den deutschen Einzelhandel wichtigen Entscheidung hieß es gestern, dass der vier Tage lang eingeräumte 20-prozentige Rabatt in der ersten Januarwoche ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gewesen sei. Gleichzeitig reduzierte der 20. Senat aber die Geldstrafe für den Konzern deutlich von 1 Million auf 400.000 Euro. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu. Der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke betonte, bei dem Euro-Rabatt habe es sich zweifellos um eine nach dem Wettbewerbsrecht nach wie vor unzulässige Sonderveranstaltung gehandelt. Das Ziel von C & A sei es nicht in erster Linie gewesen, die Währungsumstellung zu erleichtern, sondern in einer umsatzschwachen Zeit die Käufer in die eigenen Läden zu locken – auf Kosten der Mitbewerber.
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