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Du sollst ehrlich abkassieren

Baden-württembergische Rückmeldegebühr für Studierende hat schweren Stand beim Bundesverfassungsgericht. Andere Landesregelungen könnten jedoch Bestand haben: Sie machen klar, wofür die Gebühr eingezogen wird

KARLSRUHE taz ■ Die baden-württembergische Rückmeldegebühr für Studierende steht auf der Kippe. Gestern verhandelte das Bundesverfassungsgericht über das 1997 eingeführte Gesetz, demzufolge 100 Mark (rund 50 Euro) pro Semester und Person zu zahlen sind. Da die Rückmeldung selbst nicht viel kostet, dürfte das Gesetz wohl fallen. Es zeichnet sich allerdings ab, dass Karlsruhe keine grundsätzlichen Einwände gegen die Beteiligung an Verwaltungskosten hat - wenn dies nur ehrlich begründet wird.

Nur vier Semester lang kassierten die Hochschulen im Südwesten die Rückmeldgebühr. Dann setzte der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof auf Klage von vier Studierenden die Zahlungspflicht aus. Eine Gebühr von 100 Mark sei nicht zu rechtfertigen, so die Richter, da die halbjährliche Rückmeldung nur rund 8,33 Mark an Kosten verursache. Nun muss Karlsruhe über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes entscheiden.

Der Stuttgarter Bildungsminister Peter Frankenberg (CDU) verteidigte gestern die Gebühr als „moderaten Solidarbeitrag“ der Studierenden. Mit dem Aufkommen von rund 40 Millionen Mark pro Jahr hätten Kürzungen im Hochschul-Etat vermieden werden können.

Sein Rechtsvertreter Karl-Heinrich Friauf rechtfertigte auch die Höhe der Gebühr: „Mit den 50 Euro werden nicht nur die Kosten der Rückmeldung, sondern der gesamten Hochschul-Verwaltung bezahlt“, argumentierte der Rechtsprofessor. Nur „aus Gründen der Praktikabilität“ werde die Gebühr bei der Rückmeldung fällig. Der Landesrechnungshof schätzt die Verwaltungskosten pro Semester und Student auf rund 60 Euro.

Allerdings heißt es im Gesetz eindeutig, die Gebühr werde „für die Rückmeldung“ erhoben, kritisierte die federführende Verfassungsrichterin Lerke Osterloh, „in der Demokratie soll der Bürger klar erkennen, was mit einem Gesetz gemeint ist“.

Andere Bundesländer, die ähnliche Gebühren erheben, waren hier geschickter. In Berlin und Brandenburg heißt es, die Gebühr wird „bei der Rückmeldung“ erhoben. In Niedersachsen ist nur von einem Beitrag zu den „Verwaltungskosten“ die Rede. Sollte also die Stuttgarter Rückmeldegebühr in Karlsruhe scheitern, könnte der Landtag leicht seine Regelung den anderen Landesgesetzen anpassen. Das seit diesem Sommer von Rot-Grün im Bund beschlossene Verbot von Studiengebühren steht dem wohl nicht entgegen, da die Lehrveranstaltungen weiterhin kostenlos blieben. Mit einem Urteil ist in einigen Wochen zu rechnen. CHRISTIAN RATH

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