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Landgericht schont die Landeskasse

Senat muss 5 Millionen Euro für Schadstoffsanierung des Olympiastadions nicht tragen. Unternehmer muss zahlen

Das schuldengeplagte Land Berlin muss nicht die rund fünf Millionen Euro teure Giftentsorgung bei der Sanierung des Olympiastadions bezahlen. Das Landgericht verurteilte die Walter Bau AG, die gesamten Kosten für die Beseitigung des im Bauschutt entdeckten Umgeltgiftes PCB an das Land zurückzuerstatten, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Montag mit. Zudem stellte das Gericht fest, dass das Bauunternehmen auch keine sonstigen Kosten auf Grund der vorgefundenen Schadstoffe gegen das Land geltend machen könne.

Die Entdeckung der Polychlorierten Biphenyle (PCB), die als Krebs erregend gelten, hatte Anfang Juli 2001 zu einem dreimonatigen Baustopp an der Sportstätte geführt. In der Folge stritten das Land und die Walter Bau darum, wer die Kosten für die Entsorgung des PCB-verseuchten Bauschuttes tragen muss. Berlin ist dann in Vorkasse getreten, um eine noch größere Zeitverzögerung beim Umbau des Stadions zu verhindern.

Das Land habe stets auf die eindeutigen vertraglichen Regelungen verwiesen, wonach das Bauunternehmen die schlüsselfertige Sanierung des Stadions zum garantierten Festpreis zugesichert habe, betonte die Senatsverwaltung. Deshalb habe man vor Gericht klären lassen, wer die Entsorgungskosten bezahlen müsse. Das Urteil des Gerichts sei ein voller Erfolg.

Die knapp 242 Millionen Euro teure Sanierung des völlig maroden Olympiastadions soll im Sommer 2004 beendet sein. Die Kosten trägt jetzt bis auf einen Anteil von rund 46 Millionen Euro der Walter Bau AG ausschließlich der Bund. DPA

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