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Kein Aufschub

Mühlenberger Loch: Eilantrag gescheitert. Ifaw klagt vor EU-Gericht auf Herausgabe deutscher Akten

Die Umweltverbände sind mit einem weiteren Eilantrag auf Baustopp im Mühlenberger Loch gescheitert. Einen entsprechenden Beschluss gab das Hamburger Verwaltungsgericht gestern bekannt. Unterdessen hat der Internationale Tierschutzfonds (Ifaw) vor dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft eine Klage auf Aktenherausgabe eingereicht. Ifaw möchte wissen, warum die EU-Kommission ihre Ablehnung der Airbus-Werkserweiterung zurücknahm.

Gegenüber dem Verwaltungsgericht hatten die Verbände argumentiert, der Plan für das Zuschütten der Elbbucht sei geändert worden, indem das Amt für Strom- und Hafenbau die Pläne für die Ausgleichsmaßnahmen nachreichte. Damit fiele die Planfeststellung unter das neue Bundesnaturschutzgesetz, das den Verbänden mehr Mitwirkungsmöglichkeiten einräumt. Das Gericht bewertete das Nachreichen aber nur als „Heilung“ des festgestellten Plans.

Ifaw will die Dokumente einsehen, mit denen die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission ein „übergeordnetes öffentliches Interesse“ an dem Airbus-Projekt belegte. Die Kommission habe deren Herausgabe unter Verweis auf ein Veto Deutschlands verweigert. Ifaw argumentiert, die Kommission sei an das Veto nicht gebunden.

knö

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