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Deutschland liefert Dokumente

Beweismittel gegen Moussaoui dürfen nicht zu Verhängung der Todesstrafe beitragen

BERLIN dpa ■ Deutschland wird den USA Beweismittel gegen den mutmaßlichen Al-Qaida-Terroristen Zacarias Moussaoui liefern. Darauf haben sich die Regierungen beider Länder nach längerem Streit geeinigt. „Deutschland leistet mit der Rechtshilfe im Fall Moussaoui einen weiteren Beitrag im Kampf gegen den internationalen Terrorismus“, erklärte gestern Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Die USA hätten zugesagt, dass die Beweismittel nicht für jene Teile des Prozesses genutzt würden, bei denen es um die Verhängung der Todesstrafe geht.

Die Amerikaner hatten im Frühjahr die Bundesregierung gebeten, ihnen in Deutschland befindliche Beweismittel gegen den Frankomarokkaner Moussaoui zu überlassen. Dieser war wenige Tage vor den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA festgenommen worden. Die US-Behörden glauben, dass er als 20. Flugzeugentführer vorgesehen war. Moussaoui hat sich selbst als Mitglied der al-Qaida bezeichnet, will mit den Anschlägen jedoch nichts zu tun gehabt haben.

„Ein weltweit agierendes Netzwerk kann nur wirksam bekämpft werden, wenn die Staaten der Antiterrorkoalition sich auch bei der Strafverfolgung gegenseitig unterstützen, soweit dies die jeweiligen nationalen Verfassungsordnungen zulassen“, sagte Zypries. Es sei stets klar gewesen, dass die Bundesregierung nach dem Grundgesetz nicht zur Verhängung der Todesstrafe beitragen dürfe.

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