Kein Patt bei Vermittlern

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag der CDU/CSU ab. Rot-grüne Mehrheit im Vermittlungsausschuss bleibt

FREIBURG taz ■ SPD und Grüne behalten eine knappe Mehrheit im Vermittlungsausschuss. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht und lehnte einen Eilantrag der CDU/CSU ab. Die Union wollte die Sitzverteilung so zu ihren Gunsten verändern, dass ein Patt entsteht. Der 32-köpfige Vermittlungsausschuss soll Lösungen finden, wenn Bundesrat und Bundestag sich nicht einig sind.

Allerdings war nach der Bundestagswahl die Bestimmung der 16 Bundestagsvertreter umstritten. Nach den üblichen Verteilverfahren hätten Rot-Grün und Schwarz-Gelb je acht Personen entsenden können. Doch die Koalition änderte flugs das Verfahren, sodass neun rot-grüne und sieben schwarz-gelbe Vertreter bestimmt wurden. Mit den Landesvertretern ergibt dies eine knappe rot-grüne Mehrheit im Vermittlungsausschuss.

Die Unionsfraktion hielt das Manöver für „willkürlich“ und klagte. Ihr Eilantrag wurde vom Bundesverfassungsgericht gestern Abend abgelehnt, wobei die Begründung erst in den nächsten Tagen erfolgen soll. Den Ausgang des Hauptverfahrens bezeichneten die Verfassungsrichter dabei ausdrücklich als „offen“.

Damit wird der Vermittlungsausschuss am Donnerstag zunächst in unveränderter Zusammensetzung über die Hartz-Gesetze beraten. Bei diesen Gesetzen hat die Länderkammer kein Vetorecht, und der Bundestag kann den Einspruch des Bundesrats am Ende zurückweisen. Hilfreich ist jedoch, dass Rot-Grün mit seiner Mehrheit im Vermittlungsausschuss das Verfahren abkürzen kann. Schließlich soll die Mehrheit der Gesetze zum Jahreswechsel in Kraft treten. Bei zustimmungspflichtigen Gesetzen bringt Rot-Grün die Mehrheit im Vermittlungsausschuss dagegen wenig. Würde hier die Union überstimmt, dann bliebe es beim Nein des Bundesrats, wo die Union über die Mehrheit verfügt. CHRISTIAN RATH