: Bundeswehr bleibt in der Kaserne
SPD-Innenminister blockieren Objektschutz durch Soldaten. Keine Einigung über Öffnungsklausel bei der Beamtenbesoldung. Auch DNA-Untersuchungen bei Straftätern bleiben umstritten. „Eckpunkte“ zum Demonstrationsrecht in der Planung
aus Bremen JAN KAHLCKE
Die Bundeswehr bekommt keine neuen Aufgaben: Die CDU-regierten Länder scheiterten gestern mit ihrer Idee, Soldaten im Inland beim Objektschutz einzusetzen. Auf der Herbsttagung der Innenminister in Bremen konnten sich Gastgeber Kuno Böse (CDU) und der bayrische Innenminister Günther Beckstein nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, das Grundgesetz so zu ändern, dass Bundeswehreinheiten gefährdete Gebäuden bewachen können – wie zum Beispiel jüdischen Einrichtungen oder US-Konsulate. Die SPD-Innenminister argumentierten, das Grundgesetz lasse schon jetzt die notwendigen internen Bundeswehreinsätze zu – etwa im Katastrophenfall.
Bundesinnenminister Otto Schily verdächtigte die CDU-Länderkollegen gar, sie wollten lediglich die Kosten für den Objektschutz auf den Bund abwälzen. „Das ist eine Scheindiskussion, von der wir uns möglichst bald verabschieden sollten“, fuhr er Gastgeber Böse über den Mund.
Ebenfalls ums Geld ging es beim digitalen Polizeifunk, hier allerdings war man sich einig: Unisono beklagten die Innenminister, dass die Finanzminister kürzlich beschlossen haben, zunächst keine Mittel für das neue digitale Funknetz freizugeben (siehe Text unten). „Es kann doch nicht angehen, dass Tschechien und die Slowakei den Digitalfunk einführen und das Technikland Deutschland dazu nicht in der Lage ist“, so Böse.
Wenig Erfolg hatten auch die 6.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die am Donnerstag die Innenminister mit ihren Tarifforderungen konfrontiert hatten: Die Minister behandelten das Thema nicht. Schily warnte aber schon mal vorsorglich vor den Streiks, die Verdi-Chef Frank Bsirske für den Jahresbeginn angedroht hatte: „Damit beschädigt man nur die Steuerbasis – und damit die Aussicht auf Tarifsteigerungen“, erklärte der Innenminister. Genauso wenig Sympathie fand allerdings auch die „Öffnungsklausel“ im Beamtenrecht, die von Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit erneut gefordert wurde. Böse wandte ein, es dürfe kein Sonderopfer für Beamte geben. Dies sei auch gar nicht verfassungsgemäß, würde doch die vorgeschriebene Einheit der Lebensbedingungen gefährdet.
Uneinig sind sich die Minister, ob DNA-Untersuchungen bei Straftätern ausgeweitet werden sollen. Während die CDU-geführten Länder DNA-Proben am liebsten zu einem Routinevorgang bei der erkennnungsdienstlichen Behandlung machen würden, sagte Niedersachsens Innenminister Heiner Bartling: „Wir werden jetzt nicht jeden Ladendiebstahl mit einer DNA-Probe begleiten.“
Vertagt wurde auch der Vorschlag, das Demonstrationsrecht an einzelnen, historisch sensiblen Punkten einzuschränken. Das Bundesinnenministerium soll dazu „Eckpunkte“ erarbeiten. Minister Schily äußerte sich jedoch skeptisch: „Beim Holocaust-Mahnmal ginge das verfassungsmäßig vielleicht noch, aber beim Brandenburger Tor halte ich es schon für sehr schwierig.“
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