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Nur freiwillig brechen

Der Fall Achidi John: GAL kritisiert passive Staatsanwälte und Abwesenheit von Fachärzten bei Brechmitteleinsätzen. Johns Tod nicht Folge von Herzfehler

Ein Jahr nach dem Tod des mutmaßlichen Drogendealers Achidi John hat die GAL den Umgang des Senats mit dem Brechmitteleinsatz kritisiert: Die Staatsanwaltschaft habe darauf verzichtet, in dem Fall zu ermitteln, obwohl sie es müsste, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Dorothee Freudenberg. Ursache für den Tod von John könne nicht dessen Herzfehler gewesen sein, so die Ärztin. Die Medizinerinnen, die sich um eine Reanimation des Gefangenen bemüht hätten, seien dafür nicht qualifiziert gewesen. Freudenberg und ihr Kollege Manfred Mahr schlugen ein Alternativverfahren vor.

Die Staatsanwaltschaft habe sich darauf konzentriert, zu untersuchen, ob der Tod von John „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch dann nicht vermieden worden wäre, wenn ein Anästhesist zugegen gewesen wäre und sogleich mit den Reanimationsmaßnahmen begonnen hätte“, sagte Freudenberg. Laut Strafprozessordnung müssten die Staatsanwälte aber bereits ermitteln, wenn ein Anfangsverdacht vorliege.

Freudenberg vermutet, dass Johns Herz durch ein Reizen des Vagusnervs beim Einführen der Magensonde zum Stillstand gebracht worden ist und sein Herzfehler dabei höchstens eine Nebenrolle spielte. Möglicherweise habe der Kreislauf auch wegen seiner großen Angst versagt.

Johns Überlebenschancen wären größer gewesen, wenn Anästhesisten, die sich mit Reanimationen auskennen, und nicht Rechtsmedizinerinnen dabei gewesen wären, als das Brechmittel eingeflößt wurde. Aus dem Gutachten der Staatsanwaltschaft gehe hervor, „dass die Reanimationsbemühungen der beiden Medizinerinnen insuffizient waren“. Dass kein Anästhesist anwesend sein müsse, sei nicht nachvollziehbar.

Die GAL hält das zwangsweise Verabreichen von Brechmitteln für unverhältnismäßig. Sie schlägt vor, mutmaßlichen Dealern die freiwillige Einnahme des Brechmittels zu raten und sie andernfalls bis zu fünf Tage festzuhalten, um die Drogen im Stuhl finden zu können.

Die „Kampagne gegen die Brechmittelvergabe“ und der Flüchtlingsrat haben die Ärztekammer gestern aufgefordert, die Brechmittelvergabe als Verstoß gegen die Berufsordnung zu ahnden. gernot knödler

Trauerkundgebung für Achidi John heute ab 17 Uhr vor dem UKE.

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