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Rechtsfreier Luftraum?

Vor dem Start kommen die Paragrafen: Nur mit einem UNO-Mandat dürfen die USA ihre Militärstützpunkte in Deutschland nutzen

FREIBURG taz ■ Grundsätzlich kann Deutschland als souveräner Staat frei und nach politischen Kriterien entscheiden, ob sein Luftraum und sein Territorium für kriegerische Handlungen benutzt wird. Bestimmte Handlungen sind allerdings verboten, andere möglicherweise rechtlich geboten oder bereits vorab genehmigt.

Juristisch eindeutig ist die Situation im Falle eines amerikanischen Alleingangs gegen den Irak. Hieran dürfte sich die Bundesrepublik auf keinen Fall beteiligen. Denn in Artikel 26 des Grundgesetzes heißt es: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges, sind verfassungswidrig.“ Deutschland sind damit nicht nur eigene Angriffskriege verboten, sondern auch die Unterstützung fremder Aggressionen. Und als Unterstützüng gilt dabei nicht nur die aktive Beihilfe durch Überlassung von Truppen und Material, sondern auch die logistische Hilfe, etwa durch Gewährung von Überflugrechten oder der Nutzung von Militärbasen.

Weniger eindeutig ist die Situation im zweiten Szenario, im Falle eines UN-Mandats für einen Angriff gegen den Irak. Deutschland und andere Staaten könnten durch einen Beschluss des Sicherheitsrates direkt zur Unterstützung der Angriffe aufgefordert werden. Wahrscheinlich ist das freilich nicht. Eher kommt es auf Nato-Beschlüsse zur Umsetzung des UN-Mandates an. Da ein Nato-Beschluss aber nur einstimmig zustande kommt, könnte die Bundesregierung insofern steuern, ob und welche Pflichten entstehen sollen.

Allerdings wurde den USA im Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut die freie Ein- und Durchreise auch im Rahmen „anderer internationaler Abkommen“ genehmigt, denen sowohl die USA als auch Deutschland angehören. Man könnte dies so verstehen, dass damit US-Rechte in Deutschland dank des UNO-Mandats bereits unabhängig von einem Nato-Beschluss bestehen.

CHRISTIAN RATH

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