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Der Nebenjob wird attraktiv

Minijobs, haushaltsnahe Dienstleistungen, Ich-AG: Die Hartz-Reformen im Überblick

BERLIN taz/rtr ■ Bundesregierung und Opposition haben sich auf folgende Arbeitsmarktreformen geeinigt:

Minijobs: Die jetzigen 325-Euro-Jobs werden zum 1. April 2003 auf 400 Euro aufgestockt. Wie bisher fallen für den Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben an. Die pauschale Abgabe der Arbeitgeber steigt hingegen von jetzt 22 auf 25 Prozent. Davon fließen 12 Prozent in die Renten-, 11 in die Krankenversicherung und 2 in die Steuerkassen. Neu: Für Teil- oder Vollzeitbeschäftigte ist es wieder möglich, eine geringfügige Beschäftigung als Nebenjob anzunehmen.

Gleitzone: In einer Gleitzone von 400 bis 800 Euro zahlt der Arbeitgeber die üblichen Sozialbeiträge, die derzeit knapp 21 Prozent betragen. Für die Arbeitnehmer hingegen steigen sie nur langsam an und beginnen bei 4 Prozent, die ausschließlich in die Krankenkassen fließen.

Jobs im Haushalt: Für haushaltsnahe Minijobs gilt dieselbe Grenze von 400 Euro, doch der Arbeitgeber muss nur eine pauschale Abgabe von 12 Prozent zahlen (je 5 Prozent gehen in die Renten- und Krankenversicherung, 2 Prozent sind Steuern). Arbeitgebern können 10 Prozent der Kosten (maximal 510 Euro im Jahr) von der Steuerschuld abgezogen werden. Dieser Satz steigt, wenn für eine haushaltsnahe Dienstleistung ein Arbeitnehmer mit voller Sozialversicherungspflicht beschäftigt wird. Dann können 12 Prozent der Kosten, maximal jedoch 2.400 Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Ich-AG: Wie schon im ursprünglichen Hartz-Konzept vorgesehen, soll die Existenzgründung von Arbeitslosen bis zu einer jährlichen Einkommensgrenze von 25.000 Euro gefördert werden (Bei Familien sind es 50.000 Euro). Sie müssen nur eine Pauschalsteuer von 10 Prozent zahlen und erhalten außerdem drei Jahre lang Zuschüsse zur Arbeitslosenversicherung. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass der Bundestag in einem Entschließungsantrag Eckpunkte für eine generelle Neuregelung für kleine Selbstständige festhalten wird. So sollen auch dort die Steuern gesenkt, das Abzugsverfahren und die Buchhaltungspflichten stark vereinfacht werden.

Scheinselbstständigkeit: Die Vermutungskriterien wurden gestrichen. Damit kehrt sich die Beweislast wieder um. Jetzt müssen die Sozialversicherungen nachweisen, dass ein externer Auftragnehmer in Wahrheit wie ein Angestellter für eine Firma arbeitet, nicht mehr die Unternehmen das Gegenteil.

Brückengeld: Das im Hartz-Konzept vorgesehene Brückengeld entfällt. Es sollte Arbeitslosen ab 55 Jahren faktisch den Weg in eine Frührente ebnen.

Leiharbeit: Keine Einigung erzielten die Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag, wie die Leiharbeiter der neuen Personal-Service-Agenturen (PSA) zu entlohnen sind. Diese Zeitarbeitsfirmen sollen Arbeitslose in den regulären Arbeitsmarkt vermitteln. Rot-Grün blieb bei dem Grundsatz „gleiche Arbeit, gleicher Lohn“. Allerdings kann die Regierung entsprechende Regelungen auch ohne Zustimmung des Bundesrates durchsetzen. U.H.

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