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Stiftungen auf der Anklagebank

Prozess gegen deutsche Stiftungen in Ankara eröffnet. Einstellung abgelehnt

ANKARA dpa ■ Im umstrittenen „Spionage“-Prozess gegen die politischen deutschen Stiftungen in der Türkei hat sich bei der gestrigen Eröffnung kein schnelles Ende abgezeichnet. Das Staatssicherheitsgericht, vor dem sich die Konrad-Adenauer-, Friedrich-Ebert-, Heinrich-Böll- und Friedrich-Naumann-Stiftung sowie das Deutsche Orient-Institut wegen „Geheimbündelei“ verantworten müssen, lehnte eine Einstellung des Verfahrens mangels Beweisen ab.

Dies hatten Verteidiger der insgesamt 15 deutschen und türkischen Angeklagten beantragt. Den Beschuldigten drohen wegen „geheimer Absprachen gegen die Sicherheit des türkischen Staates“ Haftstrafen zwischen 8 und 15 Jahren. Hintergrund der Vorwürfe ist eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen Umweltschützern und der türkischen Regierung um den Abbau von Gold mit giftigem Zyanid nahe der westtürkischen Stadt Bergama. Laut Anklage, die sich weitgehend auf ein „Enthüllungsbuch“ eines in der vergangenen Woche ermordeten türkischen Historikers stützt, sollen die deutschen Stiftungen den Widerstand der Bürgerinitiative gegen den Goldabbau mitorganisiert haben. Die Beschuldigungen hatten schon im Vorfeld des Prozesses zu Spannungen zwischen Deutschland und der Türkei geführt und waren von Berlin als haltlos zurückgewiesen worden.

Anwälte der türkischen Mitangeklagten forderten Beweise für den Vorwurf der „Geheimbündelei“. Die Anklage habe keine rechtliche Grundlage. Als vermeintliche Beweise dienten „von anderen geschriebene Bücher und Gerüchte“. Einer der Umweltschützer kommentierte den Spionagevorwurf mit den Worten: „Wir sind in Bergama 10.000 Spione.“ Der Prozess wird am 30. Januar fortgesetzt.

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