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Das Pfand kommt

Erneut Eilantrag gegen das Dosenpfand in Karlsruhe gescheitert. Schleswig-Holstein droht mit Bußgeld

KARLSRUHE rtr/dpa ■ Die Gegner des Dosenpfands haben ihren Kampf gegen einen pünktlichen Start der Pfandpflicht am 1. Januar endgültig verloren. Das Bundesverfassungsgericht lehnte gestern erneut einen Eilantrag ab, mit dem der Beginn der Pflicht in letzter Minute verhindert werden sollte. Vom Jahreswechsel an wird nun auf Dosen und Einwegflaschen zwischen 25 und 50 Cent Pfand erhoben.

Vor einer Woche hatten die obersten Richter bereits eine Beschwerde mehrerer Rewe-Kaufleute zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss legten 22 Brauereien, eine Supermarktkette und Hersteller von Getränkedosen und von Weißblech Verfassungsbeschwerde ein. Zugleich beantragten sie, die Pfandpflicht bis zu einer Entscheidung auszusetzen – das lehnten die Karlsruher Richter nun erneut ab.

Auch Umweltpolitiker hatten die Faxen gestern dicke. Schleswig-Holsteins grüner Umweltminister Klaus Müller drohte Händlern in seinem Land, die bei Dosen kein Pfand anbieten, ein Bußgeld an.

Über die Verfassungsbeschwerde an sich ist noch nicht entschieden. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat noch nicht inhaltlich über das Pfand geurteilt. Entscheidungen werden aber nicht mehr vor Beginn der Pfandpflicht fallen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Richter das Pfand im Nachhinein noch kippen, zumal Handel und Industrie bereits mit dem Aufbau eines bundesweit einheitlichen Rücknahmesystems begonnen haben.

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