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Der Koran zum Schächten

Verboten ist euch (der Genuss von) Fleisch von verendeten Tieren, Blut, Schweinefleisch und Fleisch, worüber beim (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Gott angerufen worden ist, und was erstickt, (zu Tod) geschlagen, (zu Tod) gestürzt oder (von einem anderen Tier zu Tod) gestoßen ist, und was ein wildes Tier (an)gefressen hat – es sei denn, ihr schächtet es (indem ihr es nachträglich ausbluten lasst) (…).“ Sure 5, Vers 3

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