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Freie Berufsausübung. Den wohl unmusikalischen Kollegen ist die Anwältin Valérie Faure ein Dorn im Auge. Ihre öffentlich zelebrierte Leidenschaft fürs Akkordeon verstößt nach Ansicht der Paragrafenreiter gegen den Standeskodex von Anwälten; zumal sie auch noch bei Auftritten mit ihrem Mann Geld kassiert haben soll. Deshalb brummten sie ihrer musikalischen Kollegin ein sechsmonatiges Berufsverbot auf. Faure ruft die EU-Menschenrechtskommission an: die garantiert schließlich die Freiheit der künstlerischen Betätigung.