was fehlt ...: ... Tierliebe
Eine junge Australierin hat eine Maus mit einem Steakmesser geköpft und das Video davon ins Netz gestellt. Diese Tierquälerei wurde mit 180 Tagen gemeinnütziger Arbeit bestraft.
Außerdem darf die 23-Jährige - wir möchten sagen zu recht - zwei Jahre kein Tier besitzen. Tierquälerei könne nicht geduldet werden, begründete Richter Peter Peter Hasted die Strafe. Die 23-Jährige hatte den Kopf der Maus mit einem Steakmesser abgetrennt. Die Aufnahmen davon veröffentlichte sie Anfang dieses Monats unter einem Pseudonym auf Facebook. Die Tierschutzbehörde RSPCA bezeichnete das Video als "außerordentlich plastisch". Die Maus habe 40 Sekunden lang mit dem Tod gerungen.
Tiere zu quälen statt sich ein Hobby zu suchen scheint down under grad durchaus in Mode zu sein. Denn RSPCA kritisierte am Freitag auch einen anderen Fall von massiver Tierquälerei in Australien. Wie die Tierschutzbehörde mitteilte, misshandelten zwei Männer im Insel-Bundesstaat Tasmanien mehrere Opossums und filmten die Szenen. Demnach schlugen sie die Beutelratten, stachen auf sie ein und brachten die Kadaver schließlich zur Explosion. Das Urteil gegen die Tierquäler steht noch aus. (taz/afp)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!