was fehlt ...: ... die Eier
Wer einen Böller in ein Dixi-Klo wirft, darf gekündigt werden. Aber natürlich nur, wenn einer auf dem Topf saß, der sich dabei die Genitalien verletzt hat.
Schöne Scheiße. Da sitzt ein Bauarbeiter friedlich auf dem Dixi-Klo und blättert in der Bild-Zeitung. Plötzlich fällt ihm ein Böller von oben zwischen die Beine. Rumms. Wegen Verbrennungen rund um die Klöten konnte der arme Mann mehrere Wochen nicht arbeiten. Das ist NICHT lustig!
Sein Vorarbeiter – ein Mensch mit offenbar recht kruden Humor-Vorstellungen – hatte den Kracher durch den Abzug der mobilen Toilette geworfen. Er wurde gefeuert und zog darob vors Arbeitsgericht. Die Krefelder Richter bestätigten nun die Rechtmäßigkeit des Rauswurfs. Das Gericht sieht „den groben Umgangston auf Baustellen“ nicht als Entschuldigung an. Das freut. (pl, taz)
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