: vor 13 jahren
Der lesbare Ausweis
Die Furcht vor dem „gläsernen Bürger“ bestimmte schon 1988 die Diskussion über die Einführung des maschinenlesbaren Personalausweises. Grenzbeamten oder Polizisten könnten, so die damaligen Bedenken, ohne Wissen des Inhabers bei jeder Kontrolle ihre Fahndungsdateien aktualisieren. Befürchtungen, auch Kaufhäuser, Banken oder Krankenkassen könnten den Ausweis zur automatischen Errichtung von Dateien nutzen, zerstreuten sich allerdings rasch: Paragraf 3 a des Gesetzes über den neuen Personalausweis verbot selbst „Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen“ die Nutzung des Ausweises zum Abruf personenbezogener Daten. Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele rief dennoch zum „weichen Boykott“ des neuen Dokumentes auf: Man könne die amtliche Computerkarte ja unverzüglich wieder verlieren . . . FRA
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen