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verboten

Guten Tag,

meine Damen und Herren!

Einer Berlinerin ist verboten worden, in ­ihrer Wohnung im vierten Stock eines ­Altbaus ein Schwein zu halten. Dem Tier fehle es dort an Auslauf und Suhl­möglichkeiten, erklärte das Gericht und sah einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. taz-Glashaus-Bewohner verboten atmet auf und wertet das Urteil als Freibrief für weitere Schweinereien im

dritten Stock.