v-leute in brandenburg: Nicht jedes Mittel ist erlaubt
Der Rechtsextremismus bleibt die größte Herausforderung des Landes Brandenburg, meint der märkische Innenminister Jörg Schönbohm. Seit er im Amt ist, kämpft er mit offensiver staatlicher Repression gegen die rechte Gewalt. Schönbohm stärkte die Polizei und gründete Sondereinheiten gegen Neonazis. Gebracht hat das wenig, doch immerhin bekam das Problem endlich einen Namen. Das war in Brandenburg nicht immer so. Von der sozialdemokratischen Regierung in Postdam wurde das Land noch als „tolerant und weltoffen“ gepriesen, als sich in Guben oder Rathenow Ausländer längst vor ihren Nachbarn fürchteten.
Kommentarvon HEIKE HOLDINGHAUSEN
Versagt hat Schönbohm im Kampf gegen rechts dennoch. Gescheitert ist er an sich selbst. Dem CDU-Hardliner ist im Kampf gegen rechtsradikale Straftäter fast jedes Mittel recht. Das haben seine nachgeordneten Behörden auf ihre Weise interpretiert: Beamte sahen ihren Spitzeln dabei zu, wie sie Straftaten begingen. Diese waren an Produktion und Vertrieb neonazistischer CDs beteiligt, in denen zum Mord aufgerufen wurde.
Doch die Beteiligungen an Mordaufrufen gehen zu weit. Zwar arbeiten V-Leute mit einiger Berechtigung in einer gesetzlichen Grauzone. Spitzel müssen in der Szene glaubwürdig und damit zu Straftaten bereit sein, sonst erhalten die Behörden keine Informationen über Extremisten. Doch gerade weil ihre Arbeit anrüchig und mit dem Rechtsstaat streng genommen nicht zu vereinbaren ist, sind die Grauzonen, in denen sie sich noch bewegen dürfen, vom Staat exakt zu bestimmen. In Brandenburg aber fehlt eine Dienstvorschrift des Verfassungsschutzes, die erlaubte Straftatbestände für V-Leute benennt. Ihre Regelverstöße werden nicht definiert – dieses Versäumnis Schönbohms rächt sich jetzt.
Die Grenze zwischen Beobachtung und aktiver Unterstützung der rechten Szene durch den Staat ist nicht mehr klar gezogen. Katastrophal ist, dass Mitglieder der rechten Szene glauben konnten, unter dem Schutz des Innenministeriums ließen sich rechtsradikale CDs am bequemsten vertreiben. Als oberster Hüter der inneren Sicherheit in Brandenburg muss Schönbohm nun die politische Verantwortung für diese Umtriebe übernehmen. Dass er über die Spitzel nicht genau im Bilde war, ist nach den V-Mann-Pannen im Verbotsverfahren gegen die NPD unverständlich. Noch schwerer wiegt: Ein „kontrollierter Regelverstoß“ der wehrhaften Demokratie ist in Brandenburg außer Kontrolle geraten.
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