unterm strich: Weiterhin zittern müssen die in Berlin geförderten Ateliers
Seit den 1990ern bezuschusst der Berliner Senat Räume von professionell künstlerisch arbeitenden Personen. Das Arbeitsraumprogramm ist ein notwendiges Instrument zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur, weil Künstler:innen zwar oft viel Platz brauchen, sich Gewerbemieten zu Marktpreisen jedoch nicht leisten könnten. Auch dieses Programm ist von den massiven Kürzungen im Berliner Kulturhaushalt betroffen. Neuanmietungen sind aktuell nicht möglich. Dass die Mietverträge bestehender Atelierhäuser nicht verlängert werden, liegt zudem an gesperrten Verpflichtungsermächtigungen, die verhindern, dass Gelder über die Legislaturperiode hinaus verplant werden.
Seit Wochen und Monaten machen Künstler:innen auf ihre Situation aufmerksam, organisieren Proteste und Kundgebungen, haben eine Petition aufgesetzt, hängen jedoch weiterhin in der Luft. Die gute Nachricht von der Hobrechtstraße zeigt an, dass sie tatsächlich etwas bewegt haben. Noch fehlt es aber an verbindlichen Zusicherungen an den anderen Standorten. „Der politische Wille zur Sicherung ist vorhanden, die finanzielle Absicherung scheint auch nicht das Problem“, so schreibt es der Berufsverband Bildender Künstler*innen Berlin (BBK) in seiner Pressemitteilung. Was ist es denn?
Erst am 18. Dezember wird der Haushalt stehen, erst dann können Mittel eingesetzt, also Mietverträge unterschrieben werden. Mietverträge, die dieses oder nächstes Jahr auslaufen, würden, wie es die Staatssekretärin im Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung sagte, verlängert – sofern die Vermieter:innen das wünschten. Das kommt jetzt nämlich noch hinzu: Die zähe Unsicherheit hat auch die Vermieter:innen nervös gemacht, brachte manche davon erst auf die Idee, ihre Immobilien in Zukunft vielleicht doch lieber anders zu verplanen. Dabei sind viele der Atelierhäuser aufgrund ihrer eher spartanischen Ausstattung eigentlich kaum für kommerzielle Mieter:innen geeignet. Beate Scheder
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