unterm strich:
Hans-Georg Maaßen und der juristische Zweig des Münchner C. H. Beck Verlags beenden ihre Zusammenarbeit. Damit hat ein seit Wochen schwelender Streit sein Ende gefunden. Der nach rechtsaußen gerückte ehemalige Verfassungsschutzchef konnte zuletzt im vom C. H. Beck Verlag herausgegebenen Grundgesetz-Kommentar „Epping/Hillgruber“ ausgerechnet Artikel 16a, das Grundrecht auf Asyl, erläutern. Nachdem der Verlag angekündigt hatte, den Vertrag zu beenden, hat Maaßen von sich aus die Zusammenarbeit eingestellt. Die FAZ zitiert eine Verlagsstellungnahme mit den Worten: „Wir distanzieren uns von allen extremen politischen Äußerungen von Autoren, die die Grenzen des verfassungsrechtlich Vertretbaren austesten. Da wir als Verlag diese Grenzen als unantastbar ansehen, lehnen wir derartige Äußerungen ab.“ Tatsächlich waren die letzten Äußerungen von Hans-Georg Maaßen nur noch als „bizarr“ zu bezeichnen. In einem Beitrag für die Züricher Weltwoche zu den Silvesterkrawallen unterstellte Maaßen Parteien und Medien, sie verschleierten gezielt die „Migranten-Kriminalität“, um eine „ungesteuerte Massenzuwanderung“ nicht zu gefährden. Ziel sei eine „Enthomogenisierung“ der Bevölkerung, ein „Menschenzuchtprogramm“, das einem „antideutschen und antiweißen Rassismus“ entspringe. Nun hat der juristische Teil des C. H. Beck Verlags, der unabhängig von dem historischen und literarischen Zweig des Hauses agiert, die Reißleine gezogen. Der Rechtsprofessor Stefan Huster, der gegen die Autorenschaft Maaßens zuletzt heftig protestierte und seine eigene Beteiligung an dem Grundgesetzkommentar einstellen wollte, wenn Maaßen weiterhin als Autor geführt wird, kann sich bestätigt sehen.
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